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SicherheitsbeleuchtungLicht, wenn das Licht ausgeht

Sie wissen danach, welche Arten es gibt, welche Regeln gelten und was eine Wachkraft auf ihrem Rundgang prüfen kann.

Glossar · 2 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 7. Oktober 2026

Zweck und Arten

Sicherheitsbeleuchtung ist der Teil der Notbeleuchtung, der bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung Menschen das sichere Verlassen eines Gebäudes ermöglicht. Sie wird aus einer eigenen Quelle gespeist: Einzelbatterien in jeder Leuchte oder eine zentrale Batterieanlage. Daneben gibt es die Ersatzbeleuchtung, mit der weitergearbeitet werden kann — die ist etwas anderes.

  • Rettungszeichenleuchten: die grünen Piktogramme über Ausgängen und an Richtungswechseln.
  • Beleuchtung der Rettungswege: Flure, Treppen und Ausgänge werden ausreichend hell.
  • Antipanikbeleuchtung: größere Räume ohne festgelegten Rettungsweg, damit Menschen den Weg dorthin finden.
  • Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Licht, um einen gefährlichen Vorgang sicher zu beenden.

Wo sie vorgeschrieben ist

Ob ein Gebäude Sicherheitsbeleuchtung braucht, ergibt sich aus Bauordnungsrecht, Sonderbauvorschriften und Arbeitsstättenrecht. In Versammlungsstätten verlangt die Versammlungsstättenverordnung sie ausdrücklich, ebenso gibt es Anforderungen für Verkaufsstätten, Hochhäuser, Krankenhäuser und Garagen. Für Arbeitsstätten regelt die Technische Regel ASR A3.4, wann Sicherheitsbeleuchtung nötig ist. Technische Anforderungen stehen unter anderem in DIN EN 1838 und in den einschlägigen VDE-Normen.

Die vorgeschriebenen Prüfungen — von der Funktionsprüfung bis zur jährlichen Prüfung durch eine Fachkraft — müssen dokumentiert werden. Verantwortlich ist der Betreiber, nicht der Sicherheitsdienst.

Was die Wachkraft prüfen kann

KontrollpunktTypischer Befund
Rettungszeichenleuchtedunkel, flackert oder verdeckt durch Deko, Regal, Werbung
Treppenhaus und FlureSicherheitsleuchten ohne Ladeanzeige oder mit Störungsanzeige
ZentralbatterieStörungsmeldung am Tableau, sofern im Rundgang vorgesehen
VeranstaltungsbereichNotausgangsbeschilderung durch Bühnenbau oder Abhängungen verdeckt

Die Wachkraft repariert nichts und schaltet nichts. Sie stellt fest, dokumentiert mit Foto und meldet an Haustechnik oder Betreiber. Bei Veranstaltungen gehört der Blick auf die Sicherheitsbeleuchtung zur Kontrolle vor dem Einlass. Eine ausgefallene Leuchte über einem Notausgang ist kein Schönheitsfehler, sondern muss vor Öffnung behoben oder vom Verantwortlichen bewertet werden.

Staffsec nimmt die Sicherheitsbeleuchtung als festen Punkt in Kontrollgänge im Objektschutz und im Veranstaltungsschutz auf und meldet Befunde über digitale Berichte.

Häufige Fragen

Fragen zum Begriff kurz beantwortet

Ist Notbeleuchtung dasselbe wie Sicherheitsbeleuchtung?+

Nicht ganz. Notbeleuchtung ist der Oberbegriff. Sicherheitsbeleuchtung ist der Teil, der dem sicheren Verlassen dient. Ersatzbeleuchtung ermöglicht dagegen das Weiterarbeiten.

Wer darf die Sicherheitsbeleuchtung prüfen?+

Einfache Sicht- und Funktionskontrollen kann eingewiesenes Personal übernehmen. Die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen gehören in die Hände einer Elektrofachkraft und werden im Prüfbuch dokumentiert.

Was tun, wenn vor einer Veranstaltung eine Rettungszeichenleuchte ausfällt?+

Sofort dem Veranstalter bzw. dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik melden. Er entscheidet über Reparatur oder Ersatzmaßnahme, bevor Besucher eingelassen werden.

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