Eine Altstadt unter Erhaltungssatzung
Seit Oktober 2007 gilt für die Altstadt von Coswig eine Erhaltungssatzung, die die städtebauliche Eigenart des Viertels bewahren soll. Parallel dazu wurde ein Sanierungsgebiet ausgewiesen, weil der Zustand vieler Häuser nach der Wende von langer Vernachlässigung geprägt war. Für Eigentümer bedeutet das: Wer ein altes Haus in diesem Bereich besitzt, hat eine Substanz, die sich nicht einfach ersetzen lässt. Eingeschlagene Bleiglasfenster, abgerissene Kupferrinnen oder Graffiti auf Sandstein kosten in der Wiederherstellung ein Vielfaches dessen, was ein gewöhnlicher Schaden kostet.
Objektschutz beginnt deshalb mit einem Blick auf das einzelne Haus: Welche Öffnungen sind gesichert, welche nur verbrettert, wo liegt ein Durchgang zum Hof, der von der Straße nicht einsehbar ist? Daraus ergibt sich, welche Punkte bei jeder Kontrolle abgegangen werden.
Gebäude, bei denen Objektschutz in Coswig gefragt ist
Die Stadt ist klein, aber die Bandbreite an Gebäuden ist groß. Beispiele, an denen sich typische Aufgaben zeigen:
- Schloss Coswig in der Schloßstraße 44–46: nach Zuchthaus, Archiv und Leerstand seit 2006 in privater Hand, mit geplanter Nutzung als Kulturzentrum
- Amtshaus von 1703 zwischen Kirche und Rathaus, heute mit Gewerbe- und Ordnungsamt sowie Stadtbibliothek
- Rathaus Am Markt 1, Sitz der Stadtverwaltung
- Villa Eichburg in der Rudolf-Breitscheid-Straße und das Simonetti Haus als Baudenkmale mit wertvoller Innenausstattung
- Der geplante Nahversorgungsstandort an der Berliner Straße und Läden entlang der Schloßstraße
Hinzu kommen Wohnanlagen von Genossenschaften und Vermietern, bei denen sich nach Beschwerden über Müllplätze, Kellereinbrüche oder Lärm in Tiefgaragen eine befristete Bestreifung lohnen kann.
Leerstand: der Zeitraum zwischen Auszug und Umbau
Am Schloss Coswig lässt sich gut ablesen, wie lange ein großes Gebäude ohne feste Nutzung bleiben kann. Nachdem das Bundesarchiv 1998 ausgezogen war, stand das Haus bis 2006 leer; 2008 wurden die Gefängnisetagen abgerissen und der Südflügel historisch zurückgebaut. Seit 2014 finden dort Konzerte statt, die künftige Nutzung als Kulturzentrum ist geplant.
In solchen Phasen braucht ein Objekt keine Wache rund um die Uhr, wohl aber regelmäßige Präsenz. Wir prüfen bei jeder Kontrolle Türen, Fenster, Dachluken und Bauzäune, schauen nach Wassereintritt nach Starkregen und halten jede Auffälligkeit mit Uhrzeit und Foto im Bericht fest. Die Zeiten wechseln, damit niemand ein Muster erkennt. Eigentümer und Denkmalpflege erhalten so einen nachvollziehbaren Zustand über Monate.
Öffentliche Gebäude und Verwaltung
In Verwaltungsbauten wie dem Amtshaus oder dem Rathaus liegt der Schwerpunkt anders. Hier geht es um Empfangsdienst bei Sitzungen und Sprechzeiten, um Schließrunden nach Dienstschluss und um das Scharfschalten der Alarmanlage. Bei Ratssitzungen am Abend oder bei Bürgerversammlungen kann eine Kraft am Eingang dafür sorgen, dass Besucher den Weg finden und Nebenräume geschlossen bleiben.
Den Schlüssel übergeben Sie uns gegen Quittung, er wird ausschließlich für die vereinbarten Aufgaben verwendet. Meldet die Einbruchmeldeanlage einen Alarm, kann uns die Leitstelle Ihres Errichters verständigen; wir fahren dann zum Gebäude, prüfen die Außenhaut und informieren Sie und bei Bedarf die Polizei.
Wie wir in Coswig vorhabenbezogen arbeiten
Sachsen-Anhalt liegt außerhalb unserer Kernregion Nord, und ein Büro im Land haben wir nicht. Für Coswig gehen wir deshalb so vor: Sie schildern uns das Objekt, wir prüfen Anfahrt, Personal und Dauer, und erst danach sagen wir zu. Nehmen wir den Auftrag an, bekommen Sie einen festen Ansprechpartner, eine schriftliche Dienstanweisung und eine Einweisung der eingesetzten Kräfte am Objekt.
Alle Kräfte haben mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO, für anspruchsvollere Aufgaben setzen wir Personal mit Sachkundeprüfung ein. Wir arbeiten nach DIN 77200 und ISO 9001. Erreichbar sind wir rund um die Uhr unter +49 4321 78 33 590. Wer weitere Gebäude in Lutherstadt Wittenberg oder Dessau-Roßlau hat, kann sie in dieselbe Prüfung einbeziehen.
Womit Sie rechnen können
Als Richtwert für Objektschutz gelten 23 bis 50 € netto je Stunde. Wo Ihr Auftrag in dieser Spanne liegt, hängt weniger vom Ort als vom Muster ab: Einzelne Kontrollen in der Woche verteilen sich anders als eine Präsenz an jedem Abend, und Einsätze an Sonn- und Feiertagen liegen höher als werktags am Tag.
Bei einem leeren Gebäude lohnt es sich oft, mit wenigen Kontrollen zu beginnen und die Zahl nach den ersten Berichten anzupassen. Wir legen Ihnen vorab dar, wie sich der Betrag zusammensetzt, und rechnen Zusatzeinsätze getrennt ab.


