4,9★Google-Bewertungen · 54· 545,0★ProvenExpert · 29· 294,8★kununu · 7· 7DIN EN ISO 9001 zertifiziertDIN 77200 geprüftAVPQ präqualifiziertMitglied im MittelstandsbundIHK-Ausbildungsbetrieb24/7 Hotline+49 4321 78 33 590
Zum Inhalt springen
Staffsec Solution GmbH
Startseite
KarriereKontakt

Brandwache bei Heißarbeiten:Funken im Blick, bevor es brennt

Sie wissen, welche Arbeiten als feuergefährlich gelten, wie Brandposten und Brandwache zusammenspielen und was im Erlaubnisschein stehen sollte.

Ratgeber · 6 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 6. Oktober 2026

Warum gerade Heißarbeiten so viele Brände auslösen

Ein Funke vom Winkelschleifer fliegt mehrere Meter weit, glüht in einer Fuge weiter und entzündet Stunden später Dämmstoff, Holzwolle oder Staubablagerungen. Genau das macht feuergefährliche Arbeiten so tückisch: Der Brand entsteht oft nicht während der Arbeit, sondern lange danach, wenn der Handwerker längst Feierabend hat und die Baustelle leer ist.

Als Heißarbeiten gelten alle Tätigkeiten, bei denen Flammen, Funken, Glut oder heiße Oberflächen entstehen. Dazu zählen Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten, Auftauen mit offener Flamme, das Verlegen von Bitumenbahnen mit dem Brenner und Heißluftarbeiten. Auf Baustellen in Schleswig-Holstein und Hamburg begegnen uns solche Arbeiten vor allem bei Sanierungen im Bestand, im Stahlbau, bei Dachabdichtungen und beim Rückbau technischer Anlagen.

Regelwerk: was die Unfallversicherung und die Versicherer verlangen

Die Grundlage für Schweiß- und Schneidarbeiten bildet die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26 „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“. Sie verlangt, dass in brandgefährdeten Bereichen vor Beginn der Arbeit eine Gefährdungsbeurteilung erfolgt, Sicherheitsmaßnahmen schriftlich festgelegt werden und während sowie nach der Arbeit eine Überwachung stattfindet. Ergänzend arbeiten viele Betriebe mit den Richtlinien VdS 2008 „Feuergefährliche Arbeiten“, die das Verfahren mit Erlaubnisschein detailliert beschreiben.

Hinzu kommt der Blick in den eigenen Versicherungsvertrag. Viele Sach- und Bauleistungsversicherungen enthalten Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten. Wer sie missachtet, riskiert im Schadenfall Diskussionen über die Leistung. Prüfen Sie deshalb vor dem Projekt, welche Auflagen Ihr Vertrag nennt, und stimmen Sie die Brandwache darauf ab.

Brandposten und Brandwache: zwei Rollen, zwei Zeitpunkte

In der Praxis werden die Begriffe oft vermischt. Sauber getrennt ergeben sich zwei Aufgaben, die nacheinander folgen und beide im Erlaubnisschein stehen sollten.

RolleWannAufgabe
Brandpostenwährend der Heißarbeitsteht neben dem Ausführenden, beobachtet Funkenflug, hält Löschmittel bereit, greift bei Entstehungsbrand sofort ein
Brandwachenach Ende der Heißarbeitkontrolliert den Arbeitsbereich und angrenzende Räume wiederholt auf Glutnester, Rauch und Wärme, meldet und löscht

Wie lange die Brandwache nach Arbeitsende bleiben muss, hängt von der Brandgefahr ab. Bei Holzkonstruktionen, Hohlräumen oder Dämmstoffen ist eine mehrstündige Nachkontrolle üblich. Die konkrete Dauer legt der Verantwortliche des Auftraggebers im Erlaubnisschein fest, nicht die Brandwache selbst. Mehr zu den Grundlagen der Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen steht im Ratgeber Brandsicherheitswache: wann sie Pflicht ist.

Der Erlaubnisschein: das wichtigste Blatt Papier auf der Baustelle

Bevor in einem brandgefährdeten Bereich ein Brenner gezündet wird, sollte ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten ausgefüllt und unterschrieben sein. Er zwingt alle Beteiligten, vorher nachzudenken, statt hinterher zu erklären. Folgende Punkte gehören hinein:

  • genauer Arbeitsort mit Raum, Geschoss und Bauteil, nicht nur „Halle 2“
  • Art der Arbeit und eingesetzte Geräte
  • Zeitraum der Arbeit und Dauer der Nachkontrolle
  • Maßnahmen vor Beginn: brennbare Stoffe entfernt oder abgedeckt, Öffnungen und Fugen abgedichtet, Melder der Brandmeldeanlage gegebenenfalls abgeschaltet und wieder eingeschaltet
  • bereitgestellte Löschmittel nach Art und Anzahl
  • Namen von Ausführendem, Brandposten und Brandwache
  • Unterschriften des Auftraggebers und des Ausführenden, nach Abschluss die Freigabe nach der Nachkontrolle

Ein häufiger Fehler: Der Schein wird morgens ausgefüllt und gilt dann stillschweigend für den ganzen Tag und jeden Ort. Sinnvoller ist ein Schein je Arbeitsbereich und Schicht. Wechselt die Arbeit in einen anderen Raum, braucht es eine neue Prüfung der Umgebung.

So läuft eine Brandwache nach Heißarbeiten ab

Eine Brandwache, die nur auf einem Stuhl am Bauzaun sitzt, hat ihren Zweck verfehlt. Gute Nachkontrolle folgt einem festen Rhythmus und bezieht auch Bereiche ein, die der Funke unbemerkt erreichen konnte.

  • Übergabe vom Brandposten: wo wurde gearbeitet, wohin ist Funkenflug gegangen, gab es Auffälligkeiten
  • Erste Kontrolle unmittelbar nach Arbeitsende: Arbeitsstelle, Boden, Wanddurchbrüche, darunterliegendes Geschoss
  • Wiederholte Rundgänge in festen Abständen, mit Blick auf Rauchgeruch, Verfärbungen, warme Bauteile
  • Wärmebildkamera, wo vorhanden, für Hohlräume, Dämmung und Deckenbereiche
  • Dokumentation jedes Rundgangs mit Uhrzeit und Befund
  • Abschlussmeldung an den Verantwortlichen, bevor die Baustelle verlassen wird

Bei einem Entstehungsbrand gilt: Feuerwehr alarmieren, Menschen warnen, löschen, soweit das ohne Eigengefährdung möglich ist. Die Brandwache kennt dafür die Feuerwehrzufahrt, den nächsten Feuerlöscher und die Absperrorgane für Gas und Strom.

Wer darf Brandwache sein?

Die Brandwache muss die Gefahren kennen, die von der konkreten Arbeit ausgehen, und mit Löschmitteln umgehen können. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist für diese Rolle sehr sinnvoll. Wichtig ist auch, dass die Person ausschließlich diese Aufgabe hat. Wer nebenbei Material aufräumt oder die nächste Arbeit vorbereitet, schaut nicht hin.

Für Firmen, die selbst schweißen, ist das oft der Engpass: Der Kollege, der Brandwache halten soll, fehlt am nächsten Einsatzort, und die Nachkontrolle über mehrere Stunden bindet eine ganze Arbeitskraft. Ein externer Sicherheitsdienst kann diese Rolle übernehmen, gerade wenn Heißarbeiten bis in den Abend dauern und die Nachkontrolle in die Nachtstunden fällt. Dann lässt sich die Brandwache gut mit einer ohnehin geplanten Baustellenbewachung verbinden.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Brandmeldeanlage abgeschaltet und vergessen: Abschaltung und Wiedereinschaltung gehören mit Uhrzeit in den Erlaubnisschein, die Brandwache prüft das Wiedereinschalten.
  • Nur der Arbeitsplatz wird kontrolliert: Funken fallen durch Deckendurchbrüche und Schächte, auch das Geschoss darunter gehört zur Runde.
  • Löschmittel passen nicht: Für Elektroverteilungen oder Metallbrände braucht es geeignete Löscher, nicht nur einen Wassereimer.
  • Keine klare Übergabe: Der Schweißer geht, die Brandwache kommt später, dazwischen ist niemand da.
  • Freitagnachmittag ohne Nachkontrolle: Arbeiten kurz vor dem Wochenende sind besonders riskant, weil danach tagelang niemand vor Ort ist.

Brandwache bei Heißarbeiten mit Staffsec

Staffsec stellt Brandwachen für Baustellen und Bestandsgebäude in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin. Die Einsatzkräfte dokumentieren ihre Kontrollrunden digital mit Zeitstempel und Fotos, sodass Sie die Nachkontrolle lückenlos belegen können. Details finden Sie auf der Seite Brandwachen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet

Ist eine Brandwache bei Schweißarbeiten gesetzlich vorgeschrieben?+

In brandgefährdeten Bereichen verlangt die DGUV Regel 100-500 eine Überwachung während und nach den Arbeiten. Ob das im Einzelfall eine eigene Brandwache erfordert, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Hinzu kommen oft Auflagen aus dem Versicherungsvertrag.

Wie lange muss die Brandwache nach den Heißarbeiten bleiben?+

Das hängt von der Brandgefahr der Umgebung ab und wird im Erlaubnisschein festgelegt. Bei Holz, Dämmstoffen oder Hohlräumen ist eine Nachkontrolle über mehrere Stunden üblich. Im Zweifel lieber länger planen.

Darf der Schweißer selbst Brandwache halten?+

Während der Arbeit ist er auf sein Werkstück konzentriert und sieht den Funkenflug nicht. Deshalb sollte der Brandposten eine zweite Person sein. Auch die Nachkontrolle übernimmt besser jemand, der ausschließlich dafür eingeteilt ist.

Wer stellt den Erlaubnisschein aus?+

Den Erlaubnisschein stellt in der Regel der Auftraggeber oder dessen Beauftragter aus, also derjenige, der für den Bereich verantwortlich ist. Der Ausführende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Maßnahmen kennt und umsetzt.

Was braucht die Brandwache an Ausrüstung?+

Geeignete Feuerlöscher in ausreichender Zahl, eine Taschenlampe, ein Telefon oder Funkgerät und im besten Fall eine Wärmebildkamera. Dazu gehört die Kenntnis von Fluchtwegen, Feuerwehrzufahrt und Absperrorganen.

Jetzt anfragen

Sicherheit, die zu Ihrem Objekt passt

Fragen zu Ihrem Objekt oder Ihrer Veranstaltung? Wir beraten Sie unverbindlich und erstellen ein Angebot, das zu Ihren Anforderungen passt.