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Sicherheitsdienst für Büro-und Verwaltungsgebäude

Sie wissen danach, welche Aufgaben ein Sicherheitsdienst in einem Bürohaus übernimmt, wie Sie den Bedarf über Tag und Nacht verteilen und worauf es bei Mietergebäuden ankommt.

Ratgeber · 6 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 6. Oktober 2026

Ein Gebäude, zwei Gesichter: Tagbetrieb und Leerstand nach Feierabend

Ein Bürogebäude hat am Tag Hunderte Menschen im Haus und ist nachts nahezu leer. Daraus ergeben sich zwei völlig verschiedene Sicherheitslagen. Tagsüber geht es um Zutritt, Besucher und Service: Wer darf herein, wer begleitet Gäste, wer nimmt Pakete an? Nach Dienstschluss geht es um Einbruch, Brand, Wasserschäden und offene Fenster.

Viele Betreiber denken nur an eine der beiden Seiten. Das führt entweder zu einem gut besetzten Empfang, aber einem unbewachten Haus in der Nacht, oder zu Streifenkontrollen in der Nacht, während tagsüber jeder unbemerkt in die Etagen gelangt. Ein durchdachtes Konzept verbindet beides.

Dazwischen liegen die Übergangszeiten, die am häufigsten unterschätzt werden: der frühe Morgen, wenn Reinigung und Haustechnik schon im Haus sind, und der Abend, wenn die letzten Beschäftigten gehen, die Türen aber noch offen stehen. Gerade in diesen Stunden gelangen Unbefugte unauffällig ins Gebäude. Ein guter Dienstplan deckt deshalb nicht nur die Kernzeiten ab, sondern auch diese Lücken.

Aufgaben am Tag: Empfang, Besucher und Post

Der Empfang ist die Visitenkarte des Hauses und zugleich die wichtigste Kontrollstelle. Ein Empfangs- oder Pfortendienst kann folgende Aufgaben übernehmen:

  • Begrüßung, Anmeldung und Ausgabe von Besucherausweisen
  • Abholung der Besucher durch den Gastgeber oder Begleitung zum Termin
  • Annahme und Verteilung von Post, Paketen und Kurierlieferungen
  • Ausgabe und Rücknahme von Schlüsseln und Zutrittskarten
  • Bedienung der Gebäudetechnik am Leitstand, etwa Schranken, Tore und Aufzugsfreigaben
  • Erste Anlaufstelle bei Störungen, Notfällen und Alarmen

Wie viele dieser Punkte sinnvoll sind, hängt vom Haus ab. Eine Landesbehörde in Kiel stellt andere Anforderungen als ein Coworking-Haus in Hamburg-Altona. Hilfreich ist ein Blick in den Ratgeber zu den Aufgaben im Empfangsdienst.

Abends und am Wochenende: Schließrunde, Kontrollen und Alarm

Nach Dienstschluss ist die Schließrunde die wichtigste einzelne Maßnahme. Sie klingt banal, verhindert aber in der Praxis einen großen Teil der Schäden. Eine Sicherheitskraft geht dabei alle Etagen ab und prüft einen festen Katalog.

PrüfpunktWorauf geachtet wird
Fenster und TürenGeschlossen und verriegelt, auch Dachausstiege und Nebeneingänge
GeräteKaffeemaschinen, Wasserkocher und Heizlüfter aus, keine verdächtigen Wärmequellen
WasserKeine laufenden Hähne, keine Feuchtigkeit in Teeküchen und Sanitärräumen
PersonenNiemand mehr im Haus, der dort nicht sein darf; Spätarbeiter sind bekannt
TechnikAlarmanlage scharf, Brandschutztüren nicht verkeilt, Fluchtwege frei
AuffälligkeitenBeschädigungen, offene Serverräume, Fremdgegenstände mit Foto dokumentiert

Am Wochenende und nachts reichen oft unregelmäßige Kontrollen durch einen Revierdienst. Wird ein Alarm ausgelöst, fährt eine Interventionskraft an, prüft vor Ort und informiert die vereinbarten Kontakte. Wie das im Detail abläuft, beschreibt der Ratgeber zum Kontrollgang im Revierdienst.

Mietergebäude: viele Nutzer, eine Hausordnung

In Gebäuden mit mehreren Mietern liegt die Verantwortung für die allgemeinen Flächen beim Eigentümer oder Verwalter, für die Mietflächen bei den Mietern. Ein Sicherheitsdienst arbeitet dann meist im Auftrag der Verwaltung, muss aber mit allen Nutzern auskommen. Das braucht klare Regeln.

Bewährt hat sich eine abgestimmte Hausordnung, in der Zutrittszeiten, Besucherregeln, Lieferzeiten und der Umgang mit Fundsachen stehen. Jeder Mieter benennt einen Ansprechpartner. Die Sicherheitskraft betritt Mietflächen nur nach vorheriger Vereinbarung oder bei Gefahr, etwa bei einem Wasserschaden oder einer Brandmeldung. Diese Grenze sollte schriftlich festgehalten sein, damit es später keinen Streit gibt.

Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein Mieter lässt abends eine Reinigungsfirma ins Haus, ohne das zu melden. Ohne Absprache stehen die Reinigungskräfte vor verschlossenen Türen oder der Sicherheitsdienst hält sie für Eindringlinge. Eine einfache Liste angemeldeter Dienstleister verhindert solche Situationen.

Besondere Lagen in Verwaltungen und Behörden

Öffentliche Verwaltungen haben eigene Herausforderungen. In Bürgerämtern, Jobcentern oder Ausländerbehörden treffen Menschen in schwierigen Lebenslagen auf Sachbearbeiter. Das kann zu Konflikten führen, in denen Deeskalation wichtiger ist als jede Technik. Ausführlich behandelt das unser Ratgeber zum Sicherheitsdienst in Behörden.

Bewährte Maßnahmen sind ein sichtbarer, ruhiger Empfang, festgelegte Wartebereiche, ein stiller Alarm an den Arbeitsplätzen und eine abgesprochene Reaktion, wenn ein Gespräch eskaliert. Der Arbeitgeber muss nach § 5 ArbSchG die Gefährdungen der Beschäftigten beurteilen; Übergriffe durch Besucher gehören dabei in vielen Verwaltungen dazu.

Öffentliche Auftraggeber vergeben Sicherheitsleistungen in der Regel über eine Ausschreibung. Worauf Sie als Vergabestelle achten sollten, steht im Ratgeber zur öffentlichen Ausschreibung von Sicherheitsdiensten.

Technik sinnvoll einbinden

Moderne Bürogebäude sind voller Technik: elektronische Zutrittskontrolle, Einbruchmeldeanlage, Brandmeldeanlage nach DIN VDE 0833, Videoüberwachung an Eingängen und in der Tiefgarage. Ein Sicherheitsdienst ist umso wirksamer, je besser er diese Technik kennt und bedienen darf.

Klären Sie deshalb vorab, wer welche Meldungen bekommt, wer Alarme quittieren darf und wer Zutrittsrechte vergibt. In vielen Häusern ist eine Mischung sinnvoll: Die Einbruchmeldeanlage ist auf eine Leitstelle aufgeschaltet, der Empfang verwaltet Besucherkarten, die Verwaltung pflegt die Mitarbeiterrechte. Wie ein solches System ausgewählt wird, zeigt der Ratgeber zur Zutrittskontrolle in Unternehmen.

Bedarf ermitteln: fünf Fragen vor der Ausschreibung

Bevor Sie einen Dienstleister beauftragen, sollten Sie diese Fragen intern beantworten. Sie bilden das Gerüst eines späteren Leistungsverzeichnisses.

  • Was soll verhindert werden? Einbruch, Vandalismus, unbefugter Zutritt, Konflikte am Empfang oder Folgeschäden durch Wasser und Brand
  • Wann ist das Risiko am größten? Zu Bürozeiten, nachts, an Feiertagen oder in Ferienzeiten mit halber Belegschaft
  • Welche Bereiche sind kritisch? Serverräume, Archive, Vorstandsetage, Tiefgarage, Anlieferung
  • Wer ist Ansprechpartner? Haustechnik, Verwaltung, Mieter, Bereitschaft bei Störungen
  • Wie soll berichtet werden? Täglich, wöchentlich oder nur bei Ereignissen, digital mit Zeitstempel und Fotos

Aus den Antworten ergibt sich, ob eine feste Besetzung, ein Revierdienst oder eine Kombination die passende Lösung ist. Die Kosten hängen dann im Wesentlichen von den Einsatzzeiten, der Qualifikation des Personals und dem Anteil an Nacht- und Wochenendstunden ab.

Woran Sie einen passenden Dienstleister erkennen

Für Bürogebäude zählen vor allem Verlässlichkeit, ein gepflegtes Auftreten und saubere Dokumentation. Achten Sie auf die Erlaubnis nach § 34a GewO, eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN 77200, nachvollziehbare Vertretungsregeln und feste Ansprechpartner. Fragen Sie, wie neue Kräfte eingewiesen werden und wie Sie Berichte erhalten.

Staffsec betreut Büro- und Verwaltungsgebäude in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin mit Empfangsdiensten, Schließrunden und Revierdienst. Gern erstellen wir nach einer Begehung ein Angebot.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet

Brauche ich für ein Bürogebäude eine feste Sicherheitskraft?+

Das hängt von Größe, Besucherverkehr und Risiko ab. Häufig genügt tagsüber ein Empfangsdienst und nachts ein Revierdienst mit Alarmverfolgung. Eine durchgehende Besetzung ist vor allem bei großen Häusern, sensiblen Bereichen oder viel Publikumsverkehr sinnvoll.

Was ist eine Schließrunde?+

Bei der Schließrunde geht eine Sicherheitskraft nach Dienstschluss durch das Gebäude und prüft Fenster, Türen, Geräte, Wasserstellen und die Alarmanlage. Auffälligkeiten werden behoben oder dokumentiert. So werden viele Schäden verhindert, bevor sie entstehen.

Darf der Sicherheitsdienst die Büros der Mieter betreten?+

Nur, wenn das vorher vereinbart ist oder eine Gefahr besteht, zum Beispiel bei einer Brandmeldung oder einem Wasserschaden. Die Regeln dafür sollten in der Hausordnung oder in einer Vereinbarung mit den Mietern festgehalten sein.

Kann der Empfangsdienst auch die Post bearbeiten?+

Ja, Annahme und Verteilung von Post und Paketen sind typische Zusatzaufgaben. Sie sollten im Leistungsverzeichnis beschrieben sein, damit klar ist, welche Zeit dafür eingeplant wird und wer bei Verlusten zuständig ist.

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