Erkennbarkeit als Teil der Sicherheit
Eine Sicherheitskraft, die niemand als solche erkennt, kann ihre Aufgabe kaum erfüllen. Besucher wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen, Störer nehmen Anweisungen nicht ernst, und die Polizei kann bei einem Einsatz nicht sofort einordnen, wer wer ist. Umgekehrt darf eine private Sicherheitskraft nicht den Eindruck erwecken, sie sei Polizist oder Soldat. Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich das Recht zu Ausweis und Dienstkleidung.
Die Einzelheiten stehen in der Bewachungsverordnung (BewachV), die seit 2019 in neuer Fassung gilt. Für Ausweis und Namensschild ist § 18 BewachV maßgeblich, für die Dienstkleidung § 19 BewachV. Beide Vorschriften richten sich an das Bewachungsunternehmen und seine Wachpersonen, betreffen aber auch Sie als Auftraggeber, weil sie im Objekt sichtbar werden.
Der Dienstausweis: Inhalt und Mitführpflicht
Der Gewerbetreibende muss jeder Wachperson spätestens vor dem ersten Einsatz einen Ausweis ausstellen. Was darauf stehen muss, gibt die Verordnung vor. Der Ausweis muss sich zudem deutlich von amtlichen Ausweisen unterscheiden; ein Dokument, das wie ein Polizeiausweis aussieht, ist unzulässig.
- Familienname und Vornamen der Wachperson.
- Name und Anschrift des Gewerbetreibenden, bei abweichender Bezeichnung auch Name und Anschrift des Betriebs.
- Unterschriften der Wachperson und des Gewerbetreibenden.
- Die Identifikationsnummern aus dem Bewacherregister für die Wachperson und das Unternehmen.
Ausweis plus Personaldokument
Den Dienstausweis muss die Wachperson während des Dienstes zusammen mit dem Ausweis- oder Identifizierungsdokument mitführen, das im Bewacherregister hinterlegt ist, also in der Regel dem Personalausweis oder Reisepass. Auf Verlangen zeigt sie beides den Vollzugsbehörden vor, etwa Ordnungsamt, Polizei oder Zoll.
Die Kombination ist durchdacht. Der Dienstausweis allein ließe sich vergleichsweise leicht nachmachen. Erst zusammen mit dem amtlichen Dokument und der Registernummer kann eine Behörde prüfen, ob die Person tatsächlich gemeldet ist und arbeiten darf. Bei Kontrollen auf Großbaustellen, etwa durch den Zoll im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung, ist das ein häufiger Prüfpunkt.
Wann ein Namensschild Pflicht ist
Für bestimmte Tätigkeiten reicht der Ausweis in der Tasche nicht. Dort muss die Wachperson sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Unternehmens tragen. Die Pflicht knüpft an Tätigkeiten an, für die § 34a GewO besondere Anforderungen stellt:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, etwa in Bahnhofspassagen, Einkaufszentren oder bei einer Citystreife.
- Bewachung im Einlassbereich von Diskotheken.
- Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Aufnahmeeinrichtungen.
- Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen.
Namensschild oder Kennnummer?
Die Verordnung lässt die Wahl zwischen Name und Kennnummer. Viele Unternehmen entscheiden sich bei konfliktträchtigen Einsätzen für die Kennnummer, um ihre Beschäftigten vor Nachstellungen im Privatleben zu schützen. Das ist nachvollziehbar, etwa beim Einlass in einer Diskothek auf dem Hamburger Kiez. Im Empfangsdienst eines Unternehmens oder in einem Bürgerbüro kann ein Namensschild dagegen bewusst gewünscht sein, weil es Nähe schafft.
Wichtig ist, dass die Kennnummer im Unternehmen eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. Nur so lassen sich Beschwerden, Hinweise oder Ermittlungen sauber bearbeiten. Ein Schild, das nur „Security“ zeigt, erfüllt die Vorgabe nicht. Auch die Bezeichnung des Unternehmens muss auf dem Schild stehen, damit Betroffene wissen, an wen sie sich mit einer Beschwerde oder einem Hinweis wenden können. Bei mehreren Dienstleistern auf einer Großveranstaltung schafft das zudem Klarheit, wer zu welchem Team gehört.
Dienstkleidung: Abgrenzung zu Polizei und Bundeswehr
Die BewachV schreibt nicht vor, dass jede Wachperson eine Uniform trägt. Entscheidet sich das Unternehmen aber für eine Dienstkleidung, muss sie sich deutlich von Uniformen der Streitkräfte und behördlicher Vollzugsorgane unterscheiden. Abzeichen, die Amtsabzeichen zum Verwechseln ähnlich sind, sind verboten. Ein Ärmelwappen im Stil eines Landeswappens oder ein Schriftzug „Polizei-Service“ hat auf einer privaten Dienstjacke nichts zu suchen.
Eine Pflicht zur Dienstkleidung gibt es in einem Fall: Wachpersonen, die in Ausübung ihres Dienstes befriedetes Besitztum betreten sollen, müssen Dienstkleidung tragen. Das betrifft etwa den Revierdienst, der nachts auf eingezäunte Firmengelände fährt, oder die Kraft, die nach einem Alarm ein Grundstück kontrolliert. Für einen Nachbarn, der zufällig aus dem Fenster schaut, macht die Dienstkleidung den Unterschied zwischen Kontrolle und Einbruch erkennbar.
Typische Fehler im Alltag
Bei Kontrollen und Objektbesuchen fallen immer wieder dieselben Schwachstellen auf. Die meisten entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Routine oder Zeitdruck, etwa wenn kurzfristig eine Vertretung einspringt und ihre Unterlagen noch im Büro liegen.
Für Auftraggeber lohnt sich deshalb ein kurzer Blick bei der Schichtübergabe oder eine gelegentliche Stichprobe durch den eigenen Objektverantwortlichen. Wer weiß, wie ein korrekter Ausweis aussieht, erkennt Lücken schnell und kann sie mit dem Dienstleister klären, bevor eine Behörde es tut.
- Der Dienstausweis wird mitgeführt, das amtliche Personaldokument liegt aber zu Hause.
- Auf dem Ausweis fehlen die Registernummern oder die Unterschriften.
- Bei einer Veranstaltung mit Zugangskontrolle trägt niemand ein sichtbares Schild.
- Ältere Jacken mit polizeiähnlichen Aufnähern oder Schulterklappen sind noch im Umlauf.
- Eine Aushilfe trägt private Kleidung, obwohl sie nachts eingezäunte Grundstücke kontrolliert.
Praxis: was zur Situation passt
Jenseits der Pflicht ist Dienstkleidung eine Frage des Einsatzes. Im Empfang eines Hamburger Bürohauses wirkt ein dunkler Anzug mit dezentem Schriftzug angemessener als eine Einsatzjacke. Auf einer Baustelle in Berlin gehören Warnkleidung und Sicherheitsschuhe dazu, bei einem Stadtfest in Kiel sorgt eine gut erkennbare Weste dafür, dass Besucher die Ordnungskräfte im Gedränge finden.
Sprechen Sie das Erscheinungsbild vor Auftragsbeginn an und halten Sie es in der Dienstanweisung fest. So weiß auch eine Vertretungskraft, was erwartet wird. Staffsec stimmt Dienstkleidung und Kennzeichnung mit dem Auftraggeber ab und stellt die Ausweise vor dem ersten Einsatz aus.
- Welche Kleidung passt zu Publikum und Umgebung?
- Ist Warn- oder Schutzkleidung wegen Verkehr, Baustelle oder Witterung nötig?
- Gilt eine Pflicht zum Namensschild, und wird Name oder Kennnummer gezeigt?
- Sollen Kräfte bei Veranstaltungen zusätzlich farblich nach Aufgaben unterscheidbar sein?


