Die Pflicht aus der Bewachungsverordnung
Jede Wachperson muss im Dienst einen Dienstausweis bei sich tragen. Geregelt ist das in § 18 der Bewachungsverordnung. Der Arbeitgeber stellt den Ausweis vor Beginn der Tätigkeit aus. Er muss sich deutlich von amtlichen Ausweisen unterscheiden, damit niemand eine Sicherheitskraft mit Polizei oder Ordnungsamt verwechselt.
- Familienname und Vornamen der Wachperson
- Name und Anschrift des Bewachungsunternehmens
- Bezeichnung und Anschrift des Betriebs, falls abweichend
- Unterschriften der Wachperson und des Unternehmens
- die Identifikationsnummern aus dem Bewacherregister
Viele Unternehmen ergänzen ein Lichtbild, damit die Zuordnung auf einen Blick möglich ist. Die Wachperson führt den Ausweis zusammen mit dem im Bewacherregister hinterlegten Ausweisdokument mit, etwa ihrem Personalausweis, und zeigt beides auf Verlangen den Vollzugsbehörden, also Ordnungsamt, Polizei oder Zoll.
Zusätzlich: Namensschild oder Kennnummer
Bei bestimmten Tätigkeiten reicht der Ausweis in der Tasche nicht. Wer Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum macht, am Einlass einer Diskothek steht, in leitender Funktion eine Flüchtlingsunterkunft oder eine zugangsgeschützte Großveranstaltung bewacht, muss nach § 18 Abs. 3 BewachV sichtbar ein Schild mit Namen oder Kennnummer und dem Namen des Unternehmens tragen. Das Schild stellt der Arbeitgeber.
Die Kennnummer schützt die Privatsphäre der Kraft, macht sie aber trotzdem eindeutig zuordenbar. Für Beschwerden oder Rückfragen reicht das völlig aus. Zur Dienstkleidung, die ebenfalls nicht mit Uniformen der Polizei verwechselbar sein darf, mehr im Ratgeber Uniform und Dienstausweis.
So prüfen Auftraggeber in einer Minute
Bitten Sie neue Kräfte beim ersten Dienst um ihren Ausweis. Stimmt der Unternehmensname mit Ihrem Vertragspartner überein? Wenn nicht, ist ein Subunternehmer im Einsatz — das sollte vertraglich vereinbart und Ihnen bekannt sein. Ist eine Bewacher-ID eingetragen? Fehlt sie, ist die Anmeldung im Register zumindest fraglich.
In größeren Objekten, etwa einem Logistikzentrum bei Hamburg oder einer Behörde in Berlin, lohnt sich eine Liste der eingesetzten Kräfte mit ihren IDs, die der Dienstleister bei jedem Personalwechsel aktualisiert. Wer keinen Ausweis vorzeigen kann, sollte den Dienst nicht antreten. Mehr dazu im Ratgeber Bewacherregister für Auftraggeber.
Rückgabe und Verlust
Endet das Arbeitsverhältnis, muss der Ausweis zurück an das Unternehmen. Ein verlorener Ausweis wird gemeldet und ersetzt. Wichtig für Auftraggeber: Der Dienstausweis ist kein Zutrittsmittel. Elektronische Karten oder Schlüssel für Ihr Objekt laufen über Ihre Schlüsselverwaltung und müssen getrennt gesperrt werden. Bei Staffsec trägt jede Einsatzkraft einen Ausweis mit Bewacher-ID.

