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UnterweisungArbeitsschutz, der beim Menschen ankommt

Sie wissen danach, wann eine Unterweisung fällig ist, wie sie dokumentiert wird und wie sie im Sicherheitsdienst mit der Objekteinweisung zusammenspielt.

Glossar · 2 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 7. Oktober 2026

Rechtsgrundlage und Anlässe

Die Unterweisung ist die Belehrung von Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz und die Maßnahmen, die sie schützen. Grundlage ist § 12 Arbeitsschutzgesetz; die DGUV Vorschrift 1 und die branchenspezifischen Unfallverhütungsvorschriften konkretisieren sie. Für das Bewachungsgewerbe ist die DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“ einschlägig.

Fällig ist eine Unterweisung zu festen Anlässen:

  • vor Aufnahme der Tätigkeit, also vor dem ersten Dienst
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich, neuen Arbeitsmitteln oder neuer Technik
  • nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen, wenn sich daraus neue Erkenntnisse ergeben
  • regelmäßig wiederkehrend, mindestens einmal jährlich; bei Jugendlichen gelten kürzere Abstände

Unterweisung und Objekteinweisung

Im Sicherheitsdienst gibt es zwei Ebenen. Die allgemeine Unterweisung behandelt die Gefahren des Berufs: Alleinarbeit, Nachtdienst, Konflikte, Wetter, Verkehr, Umgang mit Hunden, Erste Hilfe. Die Objekteinweisung zeigt die Besonderheiten eines bestimmten Einsatzorts: Wege, Gefahrstellen, Schließplan, Notrufnummern, Rettungswege, Lage von Brandmeldezentrale und Absperrungen.

Erst beides zusammen macht eine Kraft einsatzfähig. Grundlage der Objekteinweisung ist die Dienstanweisung. Auf Baustellen kommt die Unterweisung nach Baustellenordnung hinzu, häufig vom Bauherrn oder SiGeKo vorgegeben.

Was eine gute Unterweisung ausmacht

MerkmalIn der Praxis
KonkretGefahren des tatsächlichen Arbeitsplatzes statt allgemeiner Folien
Verständlicheinfache Sprache, bei Bedarf in weiteren Sprachen, mit Rückfragen
Vor OrtGefahrstellen und Rettungswege zeigen, nicht nur beschreiben
Grundlagedie aktuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes
NachweisDatum, Inhalte, Unterweisender, Unterschrift der Teilnehmenden

Fehlt die dokumentierte Unterweisung, kann das im Schadensfall als Organisationsverschulden gewertet werden. Der Nachweis ist deshalb keine Bürokratie, sondern Schutz für alle Beteiligten.

Was Auftraggeber wissen sollten

Die Pflicht zur Unterweisung trifft den Arbeitgeber, also den Sicherheitsdienst. Der Auftraggeber trägt aber dazu bei, indem er Gefahren seines Objekts mitteilt, etwa Gefahrstoffe, Maschinen, Hundehaltung oder bauliche Mängel. Wer mehrere Firmen auf demselben Gelände beschäftigt, muss nach § 8 Arbeitsschutzgesetz für Zusammenarbeit sorgen. Staffsec stimmt Objekteinweisungen mit dem Auftraggeber ab, etwa im Objektschutz oder in der Baustellenbewachung.

Häufige Fragen

Fragen zum Begriff kurz beantwortet

Wie oft muss unterwiesen werden?+

Vor der ersten Tätigkeit, bei wesentlichen Veränderungen und danach mindestens einmal jährlich. Für Jugendliche gelten kürzere Abstände. Bei besonderen Gefährdungen kann die Gefährdungsbeurteilung häufigere Unterweisungen verlangen.

Reicht eine Unterweisung per Video oder E-Learning?+

Für allgemeine Inhalte kann das ergänzend genutzt werden. Der Bezug zum konkreten Arbeitsplatz, die Möglichkeit für Rückfragen und das Zeigen vor Ort lassen sich dadurch aber nicht vollständig ersetzen.

Wer unterschreibt den Nachweis?+

Die unterwiesenen Beschäftigten bestätigen mit ihrer Unterschrift die Teilnahme, die unterweisende Person dokumentiert Datum und Inhalte. Der Nachweis wird beim Arbeitgeber aufbewahrt.

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