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Subunternehmerwenn ein Dritter einen Teil der Leistung erbringt

Sie wissen danach, unter welchen Bedingungen Nachunternehmer zulässig sind, was vertraglich geregelt sein sollte und wie Sie die Nachweise prüfen.

Glossar · 2 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 7. Oktober 2026

Begriff und übliche Einsatzfälle

Ein Subunternehmer, auch Nachunternehmer genannt, ist ein Unternehmen, das im Auftrag des eigentlichen Vertragspartners einen Teil der Leistung erbringt. Der Auftraggeber hat einen Vertrag nur mit dem Hauptunternehmer, die Leistung kommt aber teilweise von einem Dritten.

In der Sicherheitswirtschaft ist das nicht ungewöhnlich. Typische Fälle sind Großveranstaltungen mit kurzfristig hohem Personalbedarf, Spezialleistungen wie Diensthundeführer oder Einsätze in einer Region, in der der Hauptunternehmer keine eigene Präsenz hat. Wichtig ist, dass der Auftraggeber davon weiß und es vorher geregelt ist.

Was der Nachunternehmer selbst mitbringen muss

  • eine eigene Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO, denn die Erlaubnis des Hauptunternehmers deckt fremdes Personal nicht ab
  • Eintragung des Unternehmens und aller eingesetzten Kräfte im Bewacherregister
  • die für die Tätigkeit nötige Qualifikation jeder Kraft, also Unterrichtung oder Sachkundeprüfung
  • eine eigene Haftpflichtversicherung nach den Vorgaben der Bewachungsverordnung
  • Einhaltung von Mindestlohn und gegebenenfalls allgemeinverbindlichem Tarifvertrag

Fehlt einer dieser Punkte, darf das Personal nicht eingesetzt werden, auch dann nicht, wenn der Einsatz in wenigen Stunden beginnt.

Haftung und Vertrag

Für Auftraggeber ist ein Punkt besonders wichtig: Nach § 13 Mindestlohngesetz in Verbindung mit § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet ein Unternehmer, der einen anderen mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, unter Umständen für den Mindestlohn der Beschäftigten in der Kette. Ob und wie weit das im Einzelfall greift, ist eine Rechtsfrage. Klar ist: Nachweise gehören in den Vertrag, nicht ins Vertrauen.

Ein guter Vertrag regelt deshalb, ob Nachunternehmer überhaupt zulässig sind, ob jeder einzelne vorher schriftlich genehmigt werden muss, welche Unterlagen vorzulegen sind und dass der Hauptunternehmer für die Leistung verantwortlich bleibt. In öffentlichen Vergaben werden geplante Unteraufträge ohnehin bereits im Angebot abgefragt.

Woran Sie einen sauberen Einsatz erkennen

Ein seriöser Hauptunternehmer nennt Nachunternehmer offen, legt die Nachweise unaufgefordert vor und führt Einsatzleitung, Dienstanweisung und Berichtswesen selbst. Für Sie als Auftraggeber gibt es dann einen Ansprechpartner und ein einheitliches Auftreten vor Ort. Kritisch wird es, wenn Kräfte unterschiedlicher Firmen ohne gemeinsame Einweisung arbeiten oder niemand sagen kann, wer am Tor steht. Näheres zur Auswahl lesen Sie im Ratgeber zum Subunternehmer-Einsatz.

Häufige Fragen

Fragen zum Begriff kurz beantwortet

Muss mir der Sicherheitsdienst sagen, wenn er Subunternehmer einsetzt?+

Ob eine Pflicht besteht, regelt der Vertrag. Empfehlenswert ist eine Klausel, nach der jeder Nachunternehmer vorher schriftlich zu benennen und zu genehmigen ist. In öffentlichen Vergaben ist die Angabe geplanter Unteraufträge regelmäßig gefordert.

Ist der Einsatz von Subunternehmern ein schlechtes Zeichen?+

Nicht grundsätzlich. Bei Spitzenbedarf oder Spezialleistungen ist er üblich und sinnvoll. Entscheidend sind Transparenz, vollständige Nachweise und eine einheitliche Führung vor Ort.

Was ist der Unterschied zur Arbeitnehmerüberlassung?+

Beim Subunternehmer schuldet ein eigenständiges Unternehmen eine Leistung und führt sein Personal selbst. Bei der Arbeitnehmerüberlassung arbeitet das Personal nach Weisung des Entleihers. Für die Überlassung gelten eigene Erlaubnis- und Schutzvorschriften.

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