Begriff und Zweck
Das Leistungsverzeichnis, kurz LV, beschreibt die geforderte Leistung so genau, dass mehrere Anbieter auf derselben Grundlage kalkulieren können. Bei öffentlichen Auftraggebern ist eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung Pflicht, für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte etwa nach § 121 GWB. Private Auftraggeber sind frei, profitieren aber genauso davon.
Das LV hat zwei Leben: Vor der Vergabe macht es Angebote vergleichbar. Nach der Vergabe ist es der Maßstab, an dem die Leistung gemessen wird, und bei Streit das wichtigste Dokument.
Was hineingehört
| Baustein | Beispiele für Angaben |
|---|---|
| Objekt und Lage | Adresse, Größe, Nutzung, Besonderheiten, Pläne |
| Positionen und Zeiten | Pforte Mo–Fr 6–22 Uhr, Nachtrundgang, Feiertage, Sonderdienste |
| Qualifikation | Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a, Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Sprachkenntnisse |
| Aufgaben | Zutrittskontrolle, Kontrollgänge, Schlüsselverwaltung, Alarmverfolgung |
| Nachweise | Berichtsform, Zeiterfassung, Kontrollsystem |
| Reaktion und Vertretung | Eingriffszeiten, Ersatz bei Ausfall, Erreichbarkeit der Einsatzleitung |
Als fachliche Orientierung eignet sich die DIN 77200, die Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen beschreibt. Wie ein solches Verzeichnis Schritt für Schritt entsteht, zeigt der Ratgeber zum Leistungsverzeichnis für den Sicherheitsdienst.
Typische Lücken
- Die Qualifikation fehlt, also kalkuliert ein Anbieter mit Unterrichtung, der andere mit Sachkunde.
- Feiertage, Nachtstunden oder Sonderveranstaltungen sind nicht genannt und kommen später als Nachtrag.
- Aufgaben sind vage beschrieben, etwa „Bewachung des Objekts“, ohne Kontrollpunkte und Häufigkeit.
- Es fehlt eine Regel für Mehrbedarf, sodass jede Zusatzstunde verhandelt werden muss.
- Nachweise sind nicht vereinbart, sodass später unklar ist, was tatsächlich geleistet wurde.
Jede dieser Lücken sorgt dafür, dass sich Angebote nur scheinbar im Preis unterscheiden. In Wahrheit werden unterschiedliche Leistungen verglichen.
Praxis-Tipp
Vor dem Schreiben lohnt eine Objektbegehung mit den Nutzern vor Ort. Danach sollte das LV von jemandem gelesen werden, der nicht beteiligt war: Versteht er, was gefordert ist? Wo er nachfragen muss, werden es auch die Anbieter tun.
Staffsec kalkuliert Angebote auf Grundlage von Leistungsverzeichnissen öffentlicher und privater Auftraggeber und weist dabei auf Unklarheiten hin, bevor sie zum Problem werden. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie beim Objektschutz.

