Keine Bewachung ohne Erlaubnis
Die Bewachungserlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen zu bewachen. Rechtsgrundlage ist § 34a der Gewerbeordnung. Wer ohne sie bewacht, begeht eine Ordnungswidrigkeit; wer wissentlich einen Anbieter ohne Erlaubnis beauftragt, hat im Schadenfall ein ernstes Problem mit Haftung und Versicherung.
Die Erlaubnis gilt für das Unternehmen, nicht für einzelne Aufträge. Sie ist nicht übertragbar: Ein Subunternehmer braucht eine eigene, und auch ein Vermittler, der selbst nur Personal disponiert, kommt ohne sie nicht aus, sobald er Bewachung schuldet.
Was die Behörde prüft
| Voraussetzung | Nachweis |
|---|---|
| Zuverlässigkeit | Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, weitere Abfragen der Behörde |
| Geordnete Vermögensverhältnisse | keine laufende Insolvenz, keine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis |
| Sachkunde | bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a vor der IHK für Inhaber, gesetzliche Vertreter und Betriebsleitung |
| Haftpflichtversicherung | Versicherungsbestätigung mit den Mindestsummen der Bewachungsverordnung |
Zuständig ist die Erlaubnisbehörde am Sitz des Unternehmens, je nach Bundesland das Gewerbe- oder Ordnungsamt. Die Erlaubnis und die verantwortlichen Personen werden im Bewacherregister geführt. Fallen Voraussetzungen später weg, etwa die Zuverlässigkeit, kann die Behörde die Erlaubnis widerrufen.
Erlaubnis des Unternehmens, Qualifikation der Kräfte
Die Erlaubnis sagt etwas über das Unternehmen aus, nicht über jede einzelne Kraft. Für das eingesetzte Personal gelten eigene Anforderungen aus der Bewachungsverordnung: Grundsätzlich reicht die Unterrichtung, für bestimmte Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung Pflicht, etwa für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben oder den Einlass von Diskotheken. Auftraggeber sollten deshalb beides prüfen: die Erlaubnis des Unternehmens und die Qualifikation der Kräfte, die tatsächlich im Objekt stehen.
Checkliste vor Vertragsschluss
- Kopie der Erlaubnis nach § 34a GewO mit ausstellender Behörde und Datum.
- Aktueller Nachweis der Betriebshaftpflicht mit Deckungssummen.
- Bei Subunternehmern: deren eigene Erlaubnis und Versicherung.
- Liste der eingesetzten Kräfte mit Bewacher-ID und Qualifikationsstufe.
- Bei Bedarf Zertifikate, etwa nach DIN 77200.
Staffsec verfügt über die Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO und legt die Nachweise auf Anfrage vor.

