Wer der BDSW ist
BDSW steht für den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. Er ist die zentrale Arbeitgeber- und Fachvertretung der privaten Sicherheitsdienstleister in Deutschland. Mitglieder sind Unternehmen aus allen Bereichen der Branche: Objekt- und Werkschutz, Veranstaltungsdienste, Revier- und Interventionsdienste, Notruf- und Serviceleitstellen, Luftsicherheit und weitere Spezialgebiete.
Der Verband ist in Landesgruppen gegliedert. Für Unternehmen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin sind deshalb nicht nur die Positionen auf Bundesebene wichtig, sondern vor allem das, was in den Ländern verhandelt und vereinbart wird.
Die drei Hauptaufgaben
- Tarifpartner auf Arbeitgeberseite: Der BDSW und seine Landesgruppen verhandeln mit der Gewerkschaft die Tarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Diese gelten überwiegend je Bundesland und unterscheiden Lohngruppen nach Tätigkeit und Qualifikation.
- Interessenvertretung: Der Verband bringt die Sicht der Branche in Gesetzgebungsverfahren ein, etwa beim Bewachungsrecht, bei der Gewerbeordnung oder bei Regeln zum Schutz kritischer Infrastrukturen.
- Fachliche Standards: Er arbeitet an Normen und Leitfäden mit, beteiligt sich an der Diskussion um Ausbildungsberufe und veröffentlicht Übersichten, die in Ausschreibungen als Bezugsgröße genutzt werden.
Was eine Mitgliedschaft aussagt — und was nicht
Für Auftraggeber ist die Mitgliedschaft eines Anbieters ein Anhaltspunkt: Mitglieder bekennen sich zu den Verbandsgrundsätzen und sind in der Regel an die Tarifverträge gebunden. Ein Qualitätsnachweis im engeren Sinn ist sie nicht. Ob ein Unternehmen seine Leistungen sauber erbringt, zeigen andere Belege besser:
- die Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO,
- ein Zertifikat nach DIN 77200 und DIN EN ISO 9001,
- der Nachweis der Haftpflichtversicherung,
- die Registrierung des eingesetzten Personals im Bewacherregister,
- Referenzen aus vergleichbaren Objekten.
Umgekehrt gilt: Auch ein Unternehmen ohne Verbandsmitgliedschaft muss die Tarifverträge einhalten, soweit sie für allgemeinverbindlich erklärt sind. Mehr dazu unter Allgemeinverbindlicherklärung.
Tarifverträge richtig lesen
In Angeboten und Ausschreibungen taucht der BDSW oft im Zusammenhang mit Löhnen auf. Wichtig ist: Maßgeblich ist immer der Landestarifvertrag in seiner aktuellen Fassung, nicht eine Bundesübersicht oder ein älterer Stand. Die Tarifverträge werden in regelmäßigen Abständen neu verhandelt. Wer einen Vertrag über mehrere Jahre schließt, sollte deshalb eine Preisgleitklausel vereinbaren, die an Tarifänderungen anknüpft. Ein Angebot, das deutlich unter dem liegt, was der geltende Tarif an Personalkosten erwarten lässt, verdient eine genaue Nachfrage. Hinweise dazu gibt der Ratgeber zum Tarifvertrag im Sicherheitsgewerbe.

