4,9★Google-Bewertungen · 54· 545,0★ProvenExpert · 29· 294,8★kununu · 7· 7DIN EN ISO 9001 zertifiziertDIN 77200 geprüftAVPQ präqualifiziertMitglied im MittelstandsbundIHK-Ausbildungsbetrieb24/7 Hotline+49 4321 78 33 590
Zum Inhalt springen
Staffsec Solution GmbH
Startseite
KarriereKontakt

Bahnhöfe und ÖPNV-Flächen:Präsenz zeigen, Ordnung halten

Sie wissen, wer an Bahnhof, Busbahnhof und Haltestelle für was zuständig ist und wie ein privater Sicherheitsdienst dort sinnvoll und rechtssicher eingesetzt wird.

Ratgeber · 6 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 7. Oktober 2026

Viele Zuständigkeiten auf engem Raum

Ein Bahnhof wirkt wie ein einheitlicher Ort, ist aber ein Flickenteppich aus Zuständigkeiten. Bahnsteige und Gleisanlagen gehören meist einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen, das Empfangsgebäude vielleicht einer Kommune oder einem Investor, die Läden darin haben eigene Mieter, der Busbahnhof davor betreibt ein Verkehrsunternehmen oder der Kreis, und der Vorplatz ist öffentlicher Straßenraum.

Bevor Sie einen Sicherheitsdienst beauftragen, sollten Sie genau wissen, auf welcher Fläche Sie das Hausrecht haben. Nur dort kann der beauftragte Dienst Hausrecht ausüben. Auf öffentlichem Straßenraum bleibt es bei Präsenz, Beobachtung, Ansprache und den Rechten, die jedem zustehen.

Für die Polizei gilt ebenfalls eine Aufteilung: Auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes ist die Bundespolizei zuständig, im übrigen Stadtgebiet und im kommunalen Nahverkehr die Landespolizei. Ein gutes Konzept nennt beide Ansprechpartner und legt fest, wer im Ernstfall wen ruft.

Wer beauftragt hier eigentlich einen Sicherheitsdienst?

In der Praxis kommen Aufträge aus ganz unterschiedlichen Richtungen. Typische Auftraggeber sind:

  • Kommunen und Kreise, die einen zentralen Omnibusbahnhof, eine Mobilitätsstation oder eine Fahrradabstellanlage betreiben
  • Verkehrsunternehmen für Busse, Stadt- und Regionalbahnen, etwa zur Begleitung von Spätfahrten oder zur Präsenz an Umsteigepunkten
  • Eigentümer von Bahnhofsgebäuden mit Ladenflächen, Wartebereichen und Toiletten
  • Betreiber von Parkhäusern und Park-and-Ride-Anlagen am Bahnhof
  • Veranstalter, die bei Großereignissen An- und Abreise über bestimmte Haltestellen lenken wollen

Jeder dieser Auftraggeber hat ein anderes Ziel. Die Kommune will, dass sich Fahrgäste abends am Busbahnhof sicher fühlen. Der Gebäudeeigentümer will Vandalismus und Verschmutzung eindämmen. Der Veranstalter will einen geordneten Abfluss nach Spielende. Das Ziel bestimmt, wie viele Kräfte wann wo stehen.

Was private Kräfte leisten können

Die wichtigste Wirkung eines Sicherheitsdienstes im öffentlichen Verkehrsraum ist sichtbare Präsenz. Wer weiß, dass regelmäßig jemand vorbeikommt, sprüht seltener Graffiti, tritt seltener Scheiben ein und pöbelt seltener Wartende an. Fahrgäste erleben einen ansprechbaren Menschen, der hilft, Auskunft gibt und im Notfall Hilfe holt.

Konkret übernehmen die Kräfte häufig Streifen über Bahnsteige, Unterführungen, Wartehallen und Fahrradstationen, das Öffnen und Schließen von Gebäuden und Toiletten, Kontrollen auf Beschädigungen und Verunreinigungen mit Meldung an den Betreiber, die Betreuung von Fahrgästen bei Störungen und Ersatzverkehr sowie das Durchsetzen der Hausordnung in den Bereichen, für die der Auftraggeber das Hausrecht besitzt.

Was private Kräfte nicht können: Fahrscheine mit hoheitlicher Wirkung kontrollieren, Platzverweise auf öffentlichem Grund aussprechen, Personalien erzwingen oder Menschen durchsuchen. Wer das erwartet, wird enttäuscht und bringt die Einsatzkräfte in schwierige Situationen.

Qualifikation: warum die Sachkundeprüfung Pflicht ist

Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr sind nach § 34a Abs. 1a GewO Tätigkeiten, für die eine bestandene Sachkundeprüfung vor der IHK erforderlich ist. Ein Bahnhof oder Busbahnhof ist dafür ein typisches Beispiel. Die Unterrichtung allein genügt nicht.

Über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus zählt im Bahnhofsumfeld vor allem Erfahrung im Umgang mit Menschen in Ausnahmesituationen: Betrunkene, Menschen in psychischer Krise, Obdachlose bei Kälte, gestrandete Reisende bei Zugausfall. Deeskalation, Erste Hilfe und Kenntnis der örtlichen Hilfsangebote sind hier wichtiger als körperliche Stärke. Mehr zu den Stufen der Qualifikation lesen Sie im Ratgeber zu § 34a GewO.

Ein Präsenzkonzept in fünf Schritten

  • Flächen und Hausrecht klären: Lageplan mit allen Eigentümern, Betreibern und Zuständigkeiten, markiert, wo der Dienst Hausrecht ausüben darf
  • Lagebild erstellen: Wann gibt es Beschwerden, Schäden, Polizeieinsätze? Gespräche mit Fahrpersonal, Reinigung, Ordnungsamt und Polizei geben ein gutes Bild
  • Zeiten und Routen festlegen: Präsenz dann, wenn das Lagebild es verlangt, oft am späten Abend, an Wochenenden und zu Schulzeiten
  • Meldewege regeln: Wer wird bei Schäden, bei medizinischen Notfällen, bei Störungen im Betrieb informiert? Telefonnummern von Bundes- und Landespolizei, Leitstelle des Verkehrsunternehmens, Hausmeister
  • Wirkung messen: Berichte mit Uhrzeit und Fotos auswerten, Routen nach einigen Wochen anpassen

Ein Beispiel aus dem Alltag: An einem Busbahnhof in einer mittelgroßen Stadt in Schleswig-Holstein häufen sich Beschwerden über Gruppen, die abends die Wartehalle besetzen. Statt eines festen Postens über viele Stunden kann ein mobiler Streifendienst mit mehreren Anfahrten zu wechselnden Zeiten bereits viel bewirken. Erst wenn das nicht reicht, wird über eine durchgehende Besetzung in den Abendstunden nachgedacht.

Ersatzverkehr, Großereignisse und Störungen

Bahnhöfe werden besonders anspruchsvoll, wenn der normale Betrieb ausfällt. Bei Schienenersatzverkehr suchen hunderte Fahrgäste nach der richtigen Haltestelle, bei Sturm oder Streik stranden Reisende, bei Fußballspielen und Konzerten kommen tausende Menschen innerhalb weniger Minuten an.

Hier hilft der Sicherheitsdienst vor allem mit Lenkung und Information: Personen an Treppen und Ausgängen, die den Weg zum Ersatzbus zeigen, Absperrungen auf Bahnsteigen nach Vorgabe des Betreibers, Ansprechpartner für ältere oder mobilitätseingeschränkte Fahrgäste. Solche Einsätze müssen kurzfristig verfügbar sein. Klären Sie deshalb vorab, mit welcher Vorlaufzeit zusätzliche Kräfte angefordert werden können.

Bei Großveranstaltungen gehört die An- und Abreise in das Sicherheitskonzept des Veranstalters. Hinweise zur Steuerung großer Besucherströme gibt der Ratgeber zum Crowd Management.

Zusammenarbeit mit Polizei, Ordnungsamt und Sozialarbeit

Ein Sicherheitsdienst im Bahnhofsumfeld arbeitet nie allein. Gute Ergebnisse entstehen, wenn alle Beteiligten voneinander wissen. Dazu gehören ein Kennenlerntermin mit der zuständigen Polizeidienststelle, ein direkter Draht zum Ordnungsamt und die Kontaktdaten der Straßensozialarbeit oder der Bahnhofsmission.

Gerade bei Menschen ohne Obdach oder mit Suchterkrankung ist Vertreibung selten eine Lösung. Ein Hinweis auf eine Wärmestube oder ein Anruf bei der Sozialarbeit wirkt oft nachhaltiger als ein Hausverbot. Das Hausrecht bleibt trotzdem ein Werkzeug, wenn Gefahren, Belästigungen oder Schäden entstehen.

Für Kameras an Bahnhöfen und Haltestellen gelten die Vorgaben der DSGVO. Zuständig für die Anlage ist der Betreiber, der auch festlegt, wer Bilder sichten darf. Der Sicherheitsdienst sollte genau wissen, ob er Live-Bilder sehen und Aufzeichnungen sichern darf.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Hausrecht auf Flächen versprechen, die dem Auftraggeber gar nicht gehören
  • Kräfte ohne Sachkundeprüfung einsetzen
  • Feste Posten zu Zeiten, in denen nichts passiert, statt flexibler Präsenz zu den Lagezeiten
  • Keine Absprache mit Polizei und Ordnungsamt
  • Fehlende Ausrüstung für Erste Hilfe und Kommunikation
  • Berichte, die niemand liest

Staffsec ist mit Revier-, Streifen- und Objektdiensten in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin tätig. Wenn Sie ein Präsenzkonzept für einen Bahnhof, Busbahnhof oder eine Mobilitätsstation planen, stimmen wir es gern mit Ihnen ab, Kontakt über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet

Darf ein privater Sicherheitsdienst am Bahnhof Platzverweise erteilen?+

Einen Platzverweis im polizeirechtlichen Sinn darf nur die Polizei oder das Ordnungsamt aussprechen. Auf Flächen, für die der Auftraggeber das Hausrecht hat, kann der Dienst aber zum Verlassen auffordern und ein Hausverbot aussprechen, wenn die Dienstanweisung das vorsieht.

Wer ist an Bahnhöfen für die Polizeiarbeit zuständig?+

Auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes ist die Bundespolizei zuständig. Außerhalb davon, etwa auf dem Vorplatz oder am kommunalen Busbahnhof, ist die Landespolizei zuständig.

Welche Qualifikation brauchen die Einsatzkräfte?+

Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorgeschrieben. Zusätzlich sind Erfahrung in Deeskalation und Erste Hilfe sehr wertvoll.

Braucht ein kleiner Busbahnhof dauerhaft Personal vor Ort?+

Nicht unbedingt. Oft reicht ein mobiler Streifendienst mit mehreren Kontrollen zu wechselnden Zeiten. Ob eine feste Besetzung sinnvoll ist, zeigt das Lagebild nach einigen Wochen.

Jetzt anfragen

Sicherheit, die zu Ihrem Objekt passt

Fragen zu Ihrem Objekt oder Ihrer Veranstaltung? Wir beraten Sie unverbindlich und erstellen ein Angebot, das zu Ihren Anforderungen passt.