Offenheit ist der Auftrag, nicht das Problem
Eine Kirchengemeinde, ein Sportverein oder ein Heimatverein lebt davon, dass Menschen kommen. Offene Kirchen laden zum Innehalten ein, Gemeindehäuser beherbergen Krabbelgruppen, Chorproben und Seniorentreffs, Vereinsheime sind abends und am Wochenende Treffpunkt. Sicherheit darf diese Offenheit nicht ersticken. Sie soll dafür sorgen, dass das Haus offen bleiben kann.
Gleichzeitig sind diese Orte verletzlich. Sie stehen oft stundenlang ohne Aufsicht offen, werden von vielen Schlüsselträgern genutzt und haben kaum Technik. In ländlichen Gemeinden Schleswig-Holsteins liegt die Kirche manchmal am Ortsrand, das Vereinsheim am Sportplatz außerhalb der Bebauung. Wer dort etwas mitnehmen oder zerstören will, wird selten gestört.
Was tatsächlich passiert
Die Erfahrung aus der Praxis zeigt ein recht stabiles Bild. Spektakuläre Taten sind selten, kleine Schäden sind häufig. Wer die typischen Fälle kennt, kann gezielt vorbeugen.
- Diebstahl aus Opferstöcken und Kollektenkassen, oft mit einfachem Werkzeug während der offenen Zeiten
- Diebstahl von Metall, etwa Kupfer von Dachrinnen und Fallrohren, Bronzeschilder, Grabschmuck auf angrenzenden Friedhöfen
- Vandalismus und Schmierereien an Fassaden, Schaukästen, Fenstern oder im Innenraum
- Einbrüche in Gemeindehäuser und Vereinsheime, bei denen Technik, Getränkevorräte, Bargeld aus Kassen oder Sportgeräte verschwinden
- Übernachtungen und Verschmutzung in offenen Vorräumen, besonders im Winter
- Konflikte bei Veranstaltungen, etwa bei Festen mit Ausschank, Konzerten oder stark besuchten Gottesdiensten
Hinzu kommt bei manchen Gemeinden eine erhöhte Gefährdung durch gezielte Anfeindungen. Wo es Hinweise darauf gibt, gehört die Polizei frühzeitig an den Tisch. Die örtlichen Dienststellen bieten oft eine kostenlose Beratung zum Schutz von Gebäuden und Veranstaltungen an.
Einfache Regeln, die Ehrenamtliche selbst umsetzen können
Viel lässt sich ohne großen Aufwand verbessern. Der wichtigste Schritt ist eine klare Zuständigkeit: Wer schließt auf, wer schließt ab, wer schaut nach dem Rechten, wenn das Haus offen ist? In vielen Gemeinden weiß das niemand genau, weil sich die Aufgaben über Jahre auf viele Schultern verteilt haben.
| Bereich | Einfache Maßnahme | Wirkung |
|---|---|---|
| Schlüssel | aktuelle Liste aller Schlüsselträger, Rückgabe beim Ausscheiden, Schließzylinder bei Verlust tauschen | Überblick, wer Zugang hat |
| Opferstock und Kasse | regelmäßig leeren, fest verankern, Hinweis auf geringe Füllung | Tat lohnt sich weniger |
| Offene Zeiten | Präsenz durch Küsterdienst oder Ehrenamtliche zu wechselnden Zeiten | Gefühl, gesehen zu werden |
| Außenbereich | Beleuchtung mit Bewegungsmelder, Sträucher zurückschneiden, Leitern und Mülltonnen wegschließen | weniger Deckung und Aufstiegshilfen |
| Wertgegenstände | Abendmahlsgerät, Technik und Instrumente nach Gebrauch einschließen, Inventarliste mit Fotos | schnellere Anzeige und bessere Chancen auf Wiederbeschaffung |
Eine Inventarliste mit Fotos wird oft vergessen, ist aber nach einem Diebstahl Gold wert. Polizei und Versicherung brauchen eine genaue Beschreibung, und gestohlene Kunstgegenstände lassen sich mit guten Bildern eher wiederfinden.
Feste, Konzerte und volle Gottesdienste
An Heiligabend, bei Konfirmationen, beim Gemeindefest oder beim Vereinsjubiläum kommen deutlich mehr Menschen als sonst. Dann geht es weniger um Diebstahl als um Ordnung, Wege und Notfälle. Wichtig ist, dass Flucht- und Rettungswege frei bleiben, dass jemand die Belegung im Blick hat und dass klar ist, wer im Notfall den Rettungsdienst einweist.
Für Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind, gilt die Versammlungsstättenverordnung in der Regel nicht. Für Gemeindesäle, Vereinsheime oder Konzerte und Feste mit vielen Besuchern kann das anders aussehen. Im Zweifel klären Sie mit dem Bauamt oder der Ordnungsbehörde, welche Auflagen gelten. Mehr dazu im Ratgeber Versammlungsstättenverordnung.
Bei Festen mit Ausschank gelten außerdem die Regeln des Jugendschutzes. Wer Alkohol ausgibt, muss im Zweifel das Alter prüfen. Ehrenamtliche am Tresen sind damit schnell überfordert, wenn es voll wird. Hier hilft es, wenn eine Person ausschließlich für Einlass, Wege und Ansprache zuständig ist, ob aus dem eigenen Kreis oder von einem Ordnungsdienst.
Das Hausrecht und seine Grenzen
Kirchengemeinden und Vereine haben in ihren Räumen das Hausrecht. Sie dürfen bestimmen, wer sich dort aufhält, und störende Personen zum Gehen auffordern. Ein Hausverbot sollte klar ausgesprochen und möglichst schriftlich festgehalten werden, mit Datum, Person und Umfang. Wer trotz Aufforderung bleibt, kann sich nach § 123 StGB wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen.
Gerade in Kirchen ist dabei Fingerspitzengefühl gefragt. Menschen in Not, die sich aufwärmen wollen, sind keine Störer. Hier helfen Absprachen mit Beratungsstellen und eine klare Haltung der Gemeinde, wie mit solchen Situationen umgegangen wird. Wer bei Konflikten selbst eingreifen muss, sollte die Grundsätze der Deeskalation kennen. Mehr zum rechtlichen Rahmen im Ratgeber Hausrecht.
Wann professionelle Unterstützung sinnvoll ist
Nicht jede Gemeinde braucht einen Sicherheitsdienst. Es gibt aber Situationen, in denen Ehrenamt an Grenzen stößt und eine externe Lösung entlastet.
- Wiederholte Einbrüche oder Vandalismus in kurzer Zeit: Kontrollfahrten zu wechselnden Zeiten durch einen Streifendienst zeigen Präsenz und dokumentieren Auffälligkeiten.
- Alarmanlage ohne Reaktion: Eine aufgeschaltete Anlage ist nur so gut wie die Reaktion. Ein Interventionsdienst fährt nach Alarm hin, prüft und informiert.
- Großveranstaltungen: Gemeindefest, Konzert, Weihnachtsmarkt am Kirchplatz oder Sportturnier mit vielen Gästen.
- Leerstand: Ein entwidmetes Gotteshaus oder ein ungenutztes Gemeindehaus braucht regelmäßige Kontrolle, bis die neue Nutzung feststeht.
- Bauphasen: Gerüste an Kirchtürmen und Fassaden laden zum Klettern und zum Metalldiebstahl ein.
Oft reicht eine schlanke Lösung: einige Kontrollen pro Woche, ein Schlüssel im Revierdienst, ein Bericht nach jeder Runde. Für Feste genügt manchmal eine kleine Zahl an Ordnungskräften, die Ehrenamtliche entlastet und im Ernstfall weiß, was zu tun ist.
Was bei der Beauftragung zu klären ist
Entscheidend ist, dass die eingesetzten Kräfte zum Ort passen. Eine Kirche ist kein Club, ein Seniorennachmittag keine Großveranstaltung. Gute Kräfte treten ruhig und zurückhaltend auf und wissen, dass sie Gäste eines Hauses mit eigenem Charakter sind. Formal braucht der Dienstleister eine Erlaubnis nach § 34a GewO, die Kräfte sind im Bewacherregister erfasst.
Vor dem ersten Einsatz sollten Gemeinde oder Verein und Dienstleister das Gelände gemeinsam begehen, Schlüssel und Zuständigkeiten festlegen und einen Ansprechpartner für Rückfragen benennen. So entsteht kein Nebeneinander, sondern ein abgestimmtes Miteinander.
Staffsec unterstützt Gemeinden und Vereine in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin mit Objektschutz, Kontrollfahrten und Veranstaltungsschutz. Sprechen Sie uns über die Kontaktseite an.


