Feiern in einer jungen Gemeinde
Lüdersdorf gilt als jüngste Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern. Das merkt man an vollen Schulen, an Sportvereinen und an Familienfesten. Gleichzeitig gibt es keine große Veranstaltungshalle und kein Festivalgelände. Gefeiert wird in Sporthallen, im Gemeindezentrum, auf Sportplätzen und auf Dorfplätzen in den Ortsteilen.
Die Gemeinde selbst diskutiert, wie das kulturelle Leben gestärkt werden kann: 2025 ging es im zuständigen Ausschuss um eine Internetseite mit Veranstaltungskalender für die Vereine, um fehlende Treffpunkte für Jugendliche und um die Idee eines Bürgerhauses. Für Veranstalter heißt das: Viele Anlässe sind ehrenamtlich organisiert, und gerade dort hilft es, wenn Einlass, Ordnung und Notfallwege in erfahrenen Händen liegen.
Orte für Veranstaltungen in Lüdersdorf
Diese Orte bieten Platz für Publikum und bringen jeweils eigene Anforderungen mit:
- Zwei Sporthallen und Sportplätze an der Schule in Wahrsow, Hauptstraße 21 – für Turniere, Schulfeste und Vereinsabende
- Dorfkirche Herrnburg, ein backsteingotischer Bau mit Mehmel-Orgel von 1883/84
- Gemeindezentrum zwischen Kirche und altem Pastorat in Herrnburg, 2009 errichtet
- Altes Zollhaus Herrnburg von 1783, heute Kunstgalerie mit Ausstellungen
- Musikraum der Grundschule Herrnburg, in dem auch Sitzungen der Gemeinde stattfinden
- Freiflächen in den Ortsteilen, wenn ein Fest unter freiem Himmel geplant ist
Sporthallen und Turniere in Wahrsow
Die Schule in Wahrsow wurde 2006 modernisiert und verfügt über zwei Sporthallen sowie Sportplätze. Bei Turnieren, Schulsportfesten oder Vereinsabenden kommen hier Kinder, Eltern, Großeltern und Mannschaften aus Nachbarorten zusammen. Der Parkraum ist begrenzt, und die Hauptstraße ist zugleich Durchgangsstraße.
Unsere Aufgaben bei solchen Anlässen: Parkplatzlenkung, damit Zufahrten für Rettungsdienst und Feuerwehr frei bleiben, Einlass mit Zählung, wenn eine Höchstzahl gilt, Aufsicht in Halle und Umkleiden, Kontrolle, dass Notausgänge nicht zugestellt werden, und nach dem Ende ein Rundgang, bevor die Halle abgeschlossen wird. In der Sporthalle lagert die Gemeinde außerdem Ausstattung für die Notfallversorgung; diese Bereiche bleiben für Gäste gesperrt.
Kirche, Galerie und Gemeindezentrum in Herrnburg
In Herrnburg liegen die Orte für ruhigere Veranstaltungen nah beieinander. Die Dorfkirche hat eine wertvolle Ausstattung mit spätgotischem Flügelaltar, Bronzetaufe um 1400 und Kanzel von 1675. Bei Feiertagsgottesdiensten, Konzerten oder Trauungen geht es weniger um Gedränge als um Aufsicht: Wer kommt nach vorn, was wird angefasst, bleiben Kerzen und Kabel unter Kontrolle?
Das Alte Zollhaus, ein Fachwerkbau von 1783, zeigt als Galerie Kunst. Bei Vernissagen achten wir auf den Einlass, auf Exponate und Garderobe und auf ein geordnetes Ende des Abends. Im Gemeindezentrum unterstützen wir Feiern, Basare oder Versammlungen mit einer Kraft am Eingang und einer Runde über das Gelände. Die Gemeinde stellen wir auf der Seite Sicherheitsdienst Lüdersdorf genauer vor.
Gäste aus zwei Ländern
Herrnburg geht ohne sichtbaren Übergang in Lübeck über, die Wakenitz und der Lübecker Landgraben bilden die Landesgrenze. Bus und Bahn verbinden beide Seiten: Der Stadtverkehr Lübeck fährt in die Gemeinde, und am Bahnhof Herrnburg hält der Regionalexpress nach Lübeck und Stettin. Bei Veranstaltungen kommen Gäste deshalb oft von beiden Seiten der Grenze.
Für die Planung bedeutet das: Anfahrt, Haltestellen und Rückweg nach Veranstaltungsende gehören in den Ablauf, und im Ernstfall muss klar sein, welche Leitstelle der Rettungsdienste zuständig ist. Das klären wir vorab mit Ihnen. Wie wir größere Formate in der Nachbarstadt angehen, sehen Sie unter Lübeck.
Personal, Vorschriften und Kosten
Lüdersdorf liegt in unserer Kernregion Nord; geplant wird aus dem Personalstamm, gesteuert vom Hauptsitz in Neumünster, ein Büro in der Gemeinde haben wir nicht. Unsere Ordner haben mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO, für Einlasskontrollen planen wir Kräfte mit Sachkundeprüfung. Ob für Ihre Veranstaltung besondere Auflagen gelten, etwa nach der Versammlungsstättenverordnung oder aus einer Genehmigung des Amtes Schönberger Land, prüfen Sie mit der zuständigen Behörde; wir setzen die Auflagen im Dienstplan um.
Für Veranstaltungen gilt als Richtwert 23 bis 50 € netto je Stunde für jede eingesetzte Kraft. Bei einem Fest entscheiden vor allem Dauer, Uhrzeit und Zahl der Ordner: Ein Nachmittagsturnier mit zwei Kräften ist schnell geplant, ein Abend mit Musik bis nach Mitternacht braucht mehr Personal und liegt durch Nachtstunden höher. Mehr zur Leistung finden Sie unter Veranstaltungsschutz und für das ganze Land unter Veranstaltungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern.


