Woher die Verluste kommen
Diebstahlschutz umfasst alles, was Warenverluste verhindert. Im Handel zeigt sich das Problem als Inventurdifferenz: Laut Bestand müsste mehr Ware da sein, als im Regal liegt. Die Ursachen sind vielfältig, und wer nur an Ladendiebe denkt, übersieht einen Teil.
- Kundendiebstahl: einzelne Täter, aber auch organisierte Gruppen, die gezielt hochwertige Ware abräumen.
- Interne Verluste: an der Kasse, im Lager, bei der Entsorgung oder über Retouren.
- Lieferanten und Logistik: Mindermengen bei der Anlieferung, die ungeprüft quittiert werden.
- Organisatorische Fehler: falsch erfasste Abschriften, Preis- und Buchungsfehler.
Bausteine, die zusammen wirken
Eine einzelne Maßnahme hilft selten. Wirksam ist die Kombination aus sichtbarer Präsenz, etwa einer Kraft im Eingangsbereich, verdeckter Beobachtung durch einen Ladendetektiv, Warensicherung an gefährdeter Ware, Videotechnik im Rahmen des Datenschutzes und sauberen Abläufen in Kassenzone, Wareneingang und Entsorgung.
In der Praxis lohnt ein Blick auf Muster: Zu welchen Zeiten fehlt Ware? Welche Artikel? Welche Filiale? Ein Drogeriemarkt in einem Hamburger Stadtteilzentrum hat andere Schwerpunkte als ein Baumarkt am Stadtrand von Neumünster. Aus dieser Auswertung ergibt sich, wo Präsenz, wo Beobachtung und wo eine Prozessänderung den größten Effekt hat. Hilfreich sind auch Testkäufe, die Abläufe an der Kasse prüfen.
Rechtlicher Rahmen bei Ansprache und Anhalten
Für den „Schutz vor Ladendieben“ verlangt § 34a Abs. 1a GewO die Sachkundeprüfung. Befugnisse hat die Kraft nur wie jeder andere auch: Bei frischer Tat erlaubt das Festnahmerecht nach § 127 StPO, eine Person vorläufig festzuhalten, bis die Polizei kommt. Dazu kommen das Hausrecht des Händlers und die Besitzkehr nach § 859 BGB, um die Ware zurückzuholen.
Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit. Angehalten wird nur, wer die Tat sicher begangen hat, also nach Passieren der Kasse mit unbezahlter Ware. Ein bloßer Verdacht reicht nicht. Durchsuchungen gegen den Willen der Person sind nicht erlaubt, ebenso wenig Fotos zur Abschreckung. Jeder Fall wird dokumentiert: Zeit, Beobachtung, Ware, Zeugen, Übergabe an die Polizei.
Typische Fehler
Häufig wird zu früh angesprochen, noch im Verkaufsraum, wo der Kunde die Ware ja noch bezahlen könnte. Ebenso problematisch ist ein Hausverbot ohne dokumentierten Anlass oder eine Kraft, die gleichzeitig Regale auffüllen soll und dadurch nichts sieht. Wer Diebstahlschutz beauftragt, sollte Aufgaben, Befugnisse und Meldewege klar in der Dienstanweisung festhalten. Staffsec bietet Diebstahlschutz für Einzelhandel in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin.

