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Kapazitätsberechnungdie zulässige Besucherzahl ist keine Wunschzahl

Sie wissen danach, aus welchen Größen sich die zulässige Besucherzahl ergibt, wie die Rechnung im Prinzip geht und wie die Zahl am Veranstaltungstag eingehalten wird.

Glossar · 3 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 7. Oktober 2026

Zwei Größen begrenzen die Zahl

Die Kapazitätsberechnung ermittelt, wie viele Menschen sich gleichzeitig in einem Raum oder auf einer Fläche aufhalten dürfen. Begrenzt wird die Zahl durch zwei Größen: die nutzbare Fläche je Person und die Breite der Rettungswege, über die alle Anwesenden im Ernstfall hinausgelangen müssen. Maßgeblich ist immer der kleinere der beiden Werte.

Grundlage ist die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Landes, die sich am Muster der Bauministerkonferenz orientiert. In Schleswig-Holstein gilt die Landesverordnung, in Hamburg und Berlin jeweils eigene Fassungen. Für die Genehmigung ist die Bauaufsicht zuständig.

Die Rechnung im Prinzip

Die Musterverordnung arbeitet mit festen Ansätzen je Quadratmeter, abhängig von der Nutzung. Für Stehplätze werden zwei Personen je Quadratmeter angesetzt, für Sitzplätze in Reihen ebenfalls zwei, für Sitzplätze an Tischen eine Person je Quadratmeter. Flächen für Bühne, Technik, Theken oder Stände werden nicht mitgerechnet.

Für die Rettungswege gilt nach der Musterverordnung eine Mindestbreite von 1,20 Metern je 200 Personen, für Versammlungsstätten im Freien ein großzügigerer Faktor; Zwischenwerte werden in Stufen gerechnet. Ein Saal mit Ausgängen von zusammen 3,60 Metern lichter Breite kommt so rechnerisch auf höchstens 600 Personen — auch wenn die Fläche mehr hergäbe. Weitere Regeln betreffen Lauflängen, Anzahl der Ausgänge und deren Verteilung. Die genauen Werte stehen in der jeweils geltenden Landesverordnung und in der Baugenehmigung.

GrößeWas zählt
Flächenur die tatsächlich für Besucher nutzbare Fläche nach Abzug von Einbauten
NutzungsartStehplätze, Reihenbestuhlung oder Tische — je nach Ansatz verschieden
Rettungswegelichte Breite aller Ausgänge, die ins Freie oder in sichere Bereiche führen
Genehmigungdie im Bescheid festgelegte Höchstzahl hat Vorrang vor jeder eigenen Rechnung

Im Freien und bei wechselnder Nutzung

Bei Stadtfesten, Open-Air-Konzerten oder Weihnachtsmärkten ist die Lage komplizierter. Hier gibt es oft keine festen Ausgänge, dafür Engstellen zwischen Ständen, Bühnenvorplätze und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge. Die Kapazität wird im Sicherheitskonzept für einzelne Bereiche ermittelt und mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.

Ändert sich die Nutzung im Laufe einer Veranstaltung — etwa von Bankett mit Tischen zu Tanz mit Stehplätzen —, ändert sich auch die zulässige Zahl. Das muss vorher berechnet und im Konzept festgehalten sein.

Einhalten am Veranstaltungstag

  • Zählen statt schätzen: Handzähler oder elektronische Zählung an jedem Ein- und Ausgang.
  • Saldo führen: Einlass minus Auslass, mit regelmäßiger Meldung an die Einsatzleitung.
  • Schwellenwerte: Ab einem festgelegten Füllstand wird der Einlass gedrosselt, bei Erreichen gestoppt.
  • Bereiche einzeln betrachten: Ein voller Bühnenvorplatz ist kritisch, auch wenn das Gelände insgesamt Platz hat.
  • Rettungswege freihalten: Gerade bei hoher Auslastung werden sie zugestellt — ein Fall für die Rettungswegkontrolle.

Staffsec übernimmt im Veranstaltungsschutz Einlass, Zählung und Besucherlenkung nach den Vorgaben des Sicherheitskonzepts.

Häufige Fragen

Fragen zum Begriff kurz beantwortet

Wer berechnet die zulässige Besucherzahl?+

Verantwortlich ist der Betreiber der Versammlungsstätte bzw. der Veranstalter, oft mit Unterstützung eines Fachplaners. Für genehmigungspflichtige Räume legt die Bauaufsicht die Höchstzahl im Bescheid fest.

Was passiert, wenn die Zahl überschritten wird?+

Die Behörde kann die Veranstaltung beschränken oder untersagen. Im Schadensfall drohen den Verantwortlichen zudem zivil- und strafrechtliche Folgen.

Gelten die Regeln auch für kleine Veranstaltungen?+

Die Versammlungsstättenverordnung greift ab bestimmten Größen. Für kleinere Räume gelten die allgemeinen Bauordnungsregeln, die Grundidee — Fläche und Ausgänge begrenzen die Zahl — bleibt aber sinnvoll.

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