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Dienstanweisung für denSicherheitsdienst erstellen

Wie eine Dienstanweisung aufgebaut ist, die Einsatzkräfte tatsächlich nutzen, und welche Rolle der Auftraggeber dabei spielt.

Ratgeber · 6 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 6. Oktober 2026

Wozu eine Dienstanweisung dient

Die Dienstanweisung ist das Arbeitshandbuch für einen Sicherheitsposten. Sie beschreibt, was die Einsatzkraft auf diesem Objekt tun soll, was sie nicht tun darf und wen sie in welcher Lage informiert. Eine gute Dienstanweisung sorgt dafür, dass die Nachtschicht am Dienstag genauso arbeitet wie die Vertretung am Sonntag.

Sie ist auch Pflicht: Die DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“ verlangt, dass das Bewachungsunternehmen das Verhalten seiner Kräfte durch Dienstanweisungen regelt. Die DIN 77200 erwartet ebenfalls schriftlich festgelegte, objektbezogene Abläufe. Wer nach diesen Regeln arbeitet, kann nicht ohne Dienstanweisung starten.

Allgemeine und objektbezogene Dienstanweisung

In der Praxis gibt es zwei Ebenen. Die allgemeine Dienstanweisung gilt für alle Beschäftigten eines Sicherheitsunternehmens. Sie regelt Grundsätze wie Verhalten, Erscheinungsbild, Verschwiegenheit, Umgang mit Waffen und Hunden, Arbeitsschutz und Meldewege im Unternehmen.

Die objektbezogene Dienstanweisung ergänzt das für einen konkreten Einsatzort. Sie entsteht aus der Objektbegehung und den Vereinbarungen mit dem Auftraggeber. Um diese zweite Ebene geht es auf dieser Seite, denn hier entscheidet sich, ob ein Auftrag im Alltag funktioniert.

Wer schreibt die Dienstanweisung?

Verantwortlich ist das Sicherheitsunternehmen, denn es ist Arbeitgeber der Einsatzkräfte und trägt die Weisungsbefugnis. Der Auftraggeber liefert die Inhalte: Abläufe im Haus, Ansprechpartner, besondere Risiken und seine Erwartungen. Den Entwurf stimmen beide Seiten ab, der Auftraggeber bestätigt ihn.

Diese Aufgabenteilung ist mehr als Formsache. Gibt der Auftraggeber den Einsatzkräften direkt Anweisungen, verwischt die Grenze zwischen Dienstleistung und Arbeitnehmerüberlassung. Änderungswünsche gehören deshalb zur Einsatzleitung, die sie in die Dienstanweisung einarbeitet. Mehr dazu im Ratgeber Subunternehmer im Sicherheitsdienst.

Bewährte Gliederung

Eine Dienstanweisung muss nicht lang sein, aber vollständig. Diese Gliederung hat sich für Bürogebäude, Lager und Baustellen bewährt und lässt sich je nach Objekt kürzen oder erweitern:

  • Objektbeschreibung: Anschrift, Lage, Gebäudeteile, Lageplan mit Kontrollpunkten
  • Ansprechpartner: Auftraggeber, Haustechnik, Einsatzleitung, Notfallnummern mit Erreichbarkeit
  • Dienstzeiten und Posten: Besetzung je Schicht, Pausenregelung, Ablösung
  • Aufgaben je Posten: etwa Zutrittskontrolle, Besuchermanagement, Kontrollgänge, Schließrunden
  • Befugnisse und Grenzen: Hausrecht im Auftrag, was ausdrücklich nicht zu tun ist
  • Verhalten in besonderen Lagen: Einbruch, Brand, Wasserschaden, medizinischer Notfall, Bedrohung, Stromausfall
  • Technik: Bedienung der Melde- und Videoanlagen, Quittieren von Alarmen
  • Schlüssel und Medien: Ausgabe, Rücknahme, Kontrolle, Verlust
  • Dokumentation: Wachbuch oder digitaler Bericht, was gemeldet wird und an wen
  • Datenschutz und Verschwiegenheit: Umgang mit Besucherdaten und Videobildern

Abläufe so beschreiben, dass sie nachts um drei funktionieren

Der häufigste Fehler sind Formulierungen, die am Schreibtisch klar wirken und im Ernstfall nichts nützen. „Bei Auffälligkeiten ist angemessen zu reagieren“ hilft niemandem. Besser sind kurze Schrittfolgen mit klaren Verben und Telefonnummern.

Ein Beispiel für einen Wasseralarm in einem Bürogebäude in Kiel: Erstens Meldung am Tableau ablesen und Raum feststellen. Zweitens vor Ort prüfen, ohne elektrische Anlagen im nassen Bereich zu berühren. Drittens bei sichtbarem Wasseraustritt die Haustechnik-Bereitschaft anrufen und, wenn bekannt, den Hauptabsperrhahn schließen. Viertens Fotos machen und alles im Bericht mit Uhrzeit festhalten.

Unklar formuliertPraxistauglich formuliert
Besucher sind zu kontrollieren.Besucher tragen sich ein, erhalten einen Ausweis und werden vom Gastgeber am Empfang abgeholt.
Regelmäßige Rundgänge durchführen.Drei Rundgänge pro Nacht zu wechselnden Zeiten, alle Kontrollpunkte laut Plan scannen.
Bei Alarm Verantwortliche informieren.Bei Einbruchalarm Polizei über 110, danach Haustechnik-Bereitschaft, danach Einsatzleitung.

Grenzen der Befugnisse klar benennen

Einsatzkräfte im Sicherheitsdienst haben keine hoheitlichen Rechte. Sie handeln mit dem Hausrecht, das ihnen der Auftraggeber überträgt, und mit den Rechten, die jeder Mensch hat: Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB, die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO und die Besitzwehr nach §§ 859 und 860 BGB. Eine gute Dienstanweisung macht diese Grenzen für das konkrete Objekt greifbar.

Das bedeutet zum Beispiel: Darf die Einsatzkraft ein Hausverbot aussprechen, oder nur eine bestehende Liste durchsetzen? Darf sie Taschen kontrollieren, und wenn ja, nur mit Einwilligung? Wie verhält sie sich, wenn jemand ein Gebäude trotz Aufforderung nicht verlässt? Wann wird die Polizei gerufen, statt selbst einzugreifen?

Ebenso wichtig ist, was ausdrücklich nicht zu den Aufgaben gehört. Sicherheitskräfte sollen nicht nebenbei Pakete annehmen, Gäste bewirten oder Reparaturen ausführen, wenn das ihre eigentliche Aufgabe verdrängt. Steht das klar in der Dienstanweisung, vermeidet das Diskussionen am Posten. Hintergründe zu den Rechten erläutern die Ratgeber zum Hausrecht und zum Festnahmerecht.

Einweisung und Nachweis

Eine Dienstanweisung wirkt nur, wenn sie bekannt ist. Jede Kraft, die auf dem Objekt eingesetzt wird, sollte vor dem ersten Dienst eingewiesen werden und die Kenntnisnahme schriftlich bestätigen. Das gilt auch für Springer und Urlaubsvertretungen, die bei Personalengpässen oft kurzfristig kommen.

Die Dienstanweisung muss am Posten verfügbar sein, gedruckt in einer Mappe oder digital auf dem Diensthandy. Vertrauliche Teile wie Codes gehören nicht offen dazu, sondern in eine gesicherte Ablage mit geregeltem Zugriff. Wie neue Kräfte strukturiert eingearbeitet werden, zeigt der Ratgeber zur Einarbeitung von Sicherheitspersonal.

Aktuell halten: die Dienstanweisung lebt

Objekte verändern sich. Ein neuer Mieter zieht ein, ein Tor wird verlegt, die Haustechnik bekommt eine neue Bereitschaftsnummer. Jede Änderung, die den Dienst betrifft, sollte zeitnah eingearbeitet werden, mit Datum und Versionsnummer. Überprüfen Sie die Dienstanweisung zusätzlich in festen Abständen, zum Beispiel einmal im Jahr, und nach jedem größeren Vorfall.

Mündliche Absprachen sind die größte Gefahr für eine aktuelle Dienstanweisung. Was zwischen Tür und Angel vereinbart wurde, kennt die nächste Schicht nicht. Halten Sie solche Absprachen schriftlich fest und lassen Sie sie über die Einsatzleitung einarbeiten.

Staffsec erstellt objektbezogene Dienstanweisungen gemeinsam mit dem Auftraggeber und dokumentiert Einsätze digital mit Zeitstempel und Fotos. Sprechen Sie uns über die Kontaktseite an.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet

Ist eine Dienstanweisung für den Sicherheitsdienst Pflicht?+

Ja. Die DGUV Vorschrift 23 verlangt, dass das Bewachungsunternehmen das Verhalten seiner Einsatzkräfte durch Dienstanweisungen regelt. Auch die DIN 77200 setzt schriftlich festgelegte Abläufe voraus.

Darf ich als Auftraggeber die Dienstanweisung selbst schreiben?+

Sie können Inhalte vorgeben und einen Entwurf liefern. Verantwortlich bleibt aber das Sicherheitsunternehmen als Arbeitgeber, das die Anweisung an seine Kräfte erteilt. Eine gemeinsame Abstimmung mit Ihrer Bestätigung ist der übliche Weg.

Wie lang sollte eine objektbezogene Dienstanweisung sein?+

So kurz wie möglich und so lang wie nötig. Für einen einfachen Empfangsdienst reichen oft wenige Seiten, für ein Industriegelände mit mehreren Posten und Sonderlagen entsprechend mehr. Entscheidend ist, dass eine Vertretung damit ohne Rückfragen arbeiten kann.

Gehören Zugangscodes in die Dienstanweisung?+

Nein, nicht offen. Codes für Einbruchmeldeanlagen, Tresore oder Schließsysteme werden getrennt und gesichert aufbewahrt, etwa in einem versiegelten Umschlag oder einem geschützten digitalen Bereich. Die Dienstanweisung verweist nur darauf, wo und unter welchen Bedingungen sie zugänglich sind.

Was passiert, wenn sich vor Ort etwas ändert?+

Die Änderung wird der Einsatzleitung gemeldet, in die Dienstanweisung eingearbeitet und mit neuem Stand versehen. Alle eingesetzten Kräfte werden über die Änderung unterrichtet und bestätigen das.

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