Feiern in einer Residenzstadt
Im 18. Jahrhundert machte Gräfin Marianne von der Leyen Blieskastel zu einem kulturellen Mittelpunkt ihrer Herrschaft. Davon ist mehr übrig geblieben als die Fassaden: Die Stadt liegt an der Barockstraße SaarPfalz, und ihr Kalender füllt sich über das ganze Jahr mit Märkten, Konzerten und Festen. Der Paradeplatz vor dem Rathaus ist dabei die gute Stube, der Schlossberg mit Orangerie und Schlosskirche die Kulisse.
Für den Veranstaltungsschutz ist dieser Rahmen anspruchsvoll. Die Altstadt hat schmale Gassen, Treppen und Steigungen, in denen sich Besucher stauen, wenn Stände oder Bühnen zu dicht stehen. In den Stadtteilen wiederum sind es Vereine, die Fastnachtssitzungen, Kirmes und Dorffeste ehrenamtlich stemmen und für Einlass und Nachtwache zusätzliche Hände brauchen.
Säle und Plätze, auf die es ankommt
Die folgenden Orte zeigen, wo in Blieskastel gefeiert wird. Wir nennen sie zur Orientierung; es sind keine Referenzen und keine Orte, an denen wir bereits im Einsatz waren:
- Bliesgau-Festhalle an der Von-der-Leyen-Straße: großer Saal im Erdgeschoss, Seminarräume im Obergeschoss, Foyer; im Oktober 2026 Schauplatz der 21. Blieskasteler A-cappella-Nacht
- Orangerie am Schloss: Konzerte, Lesungen und Ausstellungen im erhaltenen Bau der früheren Residenz
- Paradeplatz: Wochenmarkt am Donnerstag, Mondscheinmarkt im Oktober, Christkindmarkt am zweiten Adventswochenende
- Würzbachhalle in Niederwürzbach, Pirminiushalle in Bierbach und Hölschberghalle zwischen Aßweiler und Biesingen
- Webenheim: Bauernfest im Juli, das sich über neun Tage erstreckt
Hinzu kommen der Cittaslow-Markt im September, das Oktoberfest und der vorweihnachtliche Markt im historischen Rathaus.
Was die Stadt von Veranstaltern verlangt
Die Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt regelt klar, wer für die Sicherheit zuständig ist. Bei Veranstaltungen ab 800 Personen, mit Dekoration schon ab 400 Personen, ist nach der saarländischen Verordnung über die Organisation des Feuerschutzes eine Feuersicherheitswache vorgeschrieben, die der Veranstalter spätestens vier Wochen vorher beim Fachbereich Bürgerdienste beantragt. Ordnungsdienste muss der Veranstalter selbst stellen, wenn die Stadt sie im Bescheid fordert.
Dazu kommen Pflichten, die in jeder städtischen Halle gelten: Rettungswege innen und außen freihalten, Notausgänge vor Beginn prüfen, Bestuhlung nach dem genehmigten Plan, Dekoration nur aus schwer entflammbarem Material. Genau hier setzen unsere Kräfte an. Wir gehen vor Einlass die Fluchtwege ab, achten während des Abends darauf, dass niemand Stühle oder Kisten in Durchgänge stellt, und zählen auf Wunsch die Gäste am Eingang mit, damit die zugelassene Zahl nicht überschritten wird.
Vom Einlass bis zur Nacht nach dem Fest
Bei Konzerten und Bällen kontrollieren wir Karten und Bändchen, setzen das Hausrecht des Veranstalters durch und betreuen auf Wunsch die Garderobe. Bei Fastnachtssitzungen und Partys in den Mehrzweckhallen achten wir auf den Jugendschutz und auf den Bereich vor der Tür, wo sich Gruppen sammeln. Auf Märkten unter freiem Himmel sind wir ansprechbar für Besucher und Standbetreiber, halten Zufahrten für Rettungsdienst und Feuerwehr frei und behalten Stromverteiler und Kassen im Blick.
Bei mehrtägigen Festen wie einem Dorffest bleiben Zelte, Bühnen und Ausschankwagen nachts auf dem Gelände stehen. Eine Nachtwache läuft dann die Anlage ab, prüft verschlossene Wagen und verhindert, dass Unbefugte sich nach Mitternacht Zugang zu Getränken oder Technik verschaffen. Am nächsten Morgen übergeben wir das Gelände mit einem kurzen Bericht an die Festleitung.
Vorbereitung und Personal
Weil wir im Saarland vorhabenbezogen arbeiten, beginnt jeder Auftrag mit der Frage, ob wir Ihre Veranstaltung mit verlässlichem Personal besetzen können. Steht das fest, legen wir mit Ihnen Postenplan, Funk- oder Telefonwege, Ansprechpartner der Festleitung und den Ablauf bei Räumung fest. Die Kräfte werden vor Beginn am Ort eingewiesen. Eine Veranstaltung, die wir nicht sauber besetzen können, sagen wir ab, statt mit zu wenigen Leuten anzutreten.
Alle Kräfte haben mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO, für leitende Aufgaben setzen wir Personal mit Sachkundeprüfung ein. Unsere Abläufe sind nach ISO 9001 zertifiziert und folgen DIN 77200. Sie erreichen uns jederzeit unter +49 4321 78 33 590. Einen Überblick über das Bundesland finden Sie unter Veranstaltungsschutz im Saarland.
Kosten für Ordnungsdienst und Einlass
Als Richtwert gelten 23 bis 50 € netto je Stunde und Kraft. Den Ausschlag geben Wochentag und Uhrzeit, denn viele Feste liegen am Wochenende und reichen weit in die Nacht, dazu der Anteil an Kräften mit Sachkunde und die Länge des Einsatzes. Eine einzelne Saalveranstaltung kalkulieren wir anders als ein Fest über mehrere Tage mit Nachtwache.
Damit Sie das Angebot mit dem Bescheid der Stadt abgleichen können, weisen wir Postenzahl, Einsatzzeiten und Aufgaben einzeln aus. Mehr zu unseren Leistungen in der Stadt lesen Sie unter Sicherheitsdienst Blieskastel.


