Aufgabe und Rechtsgrundlage
Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die neben ihrer eigentlichen Arbeit den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen. Sie achten darauf, dass Schutzeinrichtungen vorhanden sind und benutzt werden, und weisen Kollegen und Vorgesetzte auf Gefahren hin. Rechtsgrundlage ist § 22 SGB VII, ergänzt durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1.
Das Gesetz knüpft die Pflicht zur Bestellung an die Zahl der Beschäftigten und an die Gefährdung im Betrieb. Die Berufsgenossenschaft kann die Bestellung auch anordnen. Wie viele Sicherheitsbeauftragte ein Betrieb braucht, richtet sich nach Größe, Gefährdung, räumlicher Nähe zu den Beschäftigten und Schichtbetrieb.
Abgrenzung: drei Rollen, oft verwechselt
| Rolle | Grundlage | Kernaufgabe |
|---|---|---|
| Sicherheitsbeauftragter | § 22 SGB VII | Kollegen im Alltag auf Gefahren hinweisen, Unternehmer unterstützen — ehrenamtlich neben der eigentlichen Arbeit |
| Fachkraft für Arbeitssicherheit | Arbeitssicherheitsgesetz | Unternehmer fachlich beraten, Gefährdungsbeurteilung begleiten — mit eigener Ausbildung |
| Sicherheitsdienst | § 34a GewO | Personen und Sachwerte schützen — Bewachung, Kontrolle, Intervention |
Der Sicherheitsbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis und trägt nicht die Verantwortung für den Arbeitsschutz — die bleibt beim Unternehmer. Er darf wegen seiner Aufgabe nicht benachteiligt werden. Mit dem Wachdienst hat die Rolle trotz ähnlichem Namen nichts zu tun.
Im Sicherheitsdienst und im Objekt
Auch Sicherheitsunternehmen bestellen eigene Sicherheitsbeauftragte. Für die Kräfte gilt die Arbeitsschutz-Vorschrift DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“. Wichtige Themen sind dort Alleinarbeit, Rundgänge im Dunkeln, Umgang mit Konflikten und der Diensthund.
Im Kundenobjekt treffen die Rollen aufeinander: Die Wachkraft entdeckt bei ihrem Rundgang eine defekte Notbeleuchtung oder einen zugestellten Fluchtweg. Dann sollte im Alarmplan oder in der Dienstanweisung stehen, an wen die Meldung geht — häufig an die Haustechnik und den Sicherheitsbeauftragten des Kunden.
- Ansprechpartner Arbeitsschutz des Auftraggebers in der Dienstanweisung nennen.
- Festlegen, welche Mängel sofort und welche gesammelt gemeldet werden.
- Gefährdungen am Wachplatz gemeinsam mit dem Auftraggeber beurteilen.
- Unterweisung der Wachkräfte über objektspezifische Gefahren dokumentieren.
Staffsec meldet Mängel aus Rundgängen über digitale Berichte mit Foto, damit sie beim richtigen Ansprechpartner ankommen.

