Was die Einlasskontrolle leisten soll
Der Eingang ist der Ort, an dem eine Veranstaltung ihre Regeln durchsetzt. Hier wird geprüft, wer hereinkommt, was mitgebracht wird und ob die Höchstzahl der Besucher eingehalten ist. Gleichzeitig ist der Einlass der erste Eindruck, den ein Gast bekommt. Eine Kontrolle, die gründlich, aber zügig und freundlich ist, prägt die Stimmung des ganzen Abends.
Die Einlasskontrolle hat in der Regel vier Ziele: berechtigten Zutritt prüfen, gefährliche oder verbotene Gegenstände fernhalten, Besucher zählen und Personen abweisen, die nicht eingelassen werden sollen, etwa wegen Hausverbots oder deutlicher Alkoholisierung. Was davon im Vordergrund steht, legt der Veranstalter fest.
Der Ablauf am Eingang in fünf Stationen
Ein gut geplanter Einlass trennt die Aufgaben, statt alles an einem Tisch zu erledigen. So entsteht ein Fluss, und jede Kraft kann sich auf eine Sache konzentrieren.
| Station | Aufgabe | Praxistipp |
|---|---|---|
| Vorfeld | Schlange ordnen, Informationen geben, Taschen vorab öffnen lassen | Schilder mit erlaubter Taschengröße schon an der Schlange |
| Vorkontrolle | Augenschein: stark alkoholisierte Personen, Glasflaschen, Tiere | Früh ansprechen, nicht erst direkt am Tor |
| Ticket oder Liste | Eintrittskarte scannen, Gästeliste oder Akkreditierung prüfen | Problemfälle zur Seite nehmen, Spur freihalten |
| Personen- und Taschenkontrolle | Taschen sichten, auf Wunsch Abtasten durch gleichgeschlechtliche Kraft | Ablagetische und Abfallbehälter für Verbotenes bereitstellen |
| Ausgabe | Bändchen, Stempel, Garderobenhinweis | Zählung hier durchführen, nicht am Tor |
Bei kleineren Veranstaltungen fallen mehrere Stationen zusammen. Das Prinzip bleibt: Wer mit einer Frage oder einem Problem kommt, wird aus dem Strom herausgenommen, damit die anderen weitergehen können.
Rechtliche Grundlage: Hausrecht und Einwilligung
Kontrollkräfte haben keine polizeilichen Befugnisse. Ihre Rechte leiten sich aus dem Hausrecht des Veranstalters ab, das er auf den Sicherheitsdienst überträgt. Der Veranstalter darf bestimmen, unter welchen Bedingungen Besucher eingelassen werden. Wer eine Kontrolle ablehnt, wird nicht gezwungen, sondern nicht eingelassen.
Eine Taschenkontrolle und ein Abtasten setzen deshalb das Einverständnis des Besuchers voraus. In der Praxis wird es dadurch erteilt, dass der Gast seine Tasche öffnet und sich der Kontrolle stellt. Gegen den Willen darf nichts durchsucht werden. Wie weit eine Kontrolle gehen darf, erklärt der Ratgeber Taschenkontrolle: was erlaubt ist.
Wer bei der Kontrolle bei einer Straftat angetroffen wird, kann unter den Voraussetzungen des § 127 StPO vorläufig festgehalten werden, bis die Polizei eintrifft. Das ist die Ausnahme und verlangt Fingerspitzengefühl. Hintergrund dazu im Ratgeber zum Jedermann-Festnahmerecht.
Personal am Einlass: Qualifikation und Auftreten
Am Einlass arbeiten Kräfte mit Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen schreibt das Gesetz für Kräfte in leitender Funktion die Sachkundeprüfung vor. Unabhängig davon zählt am Eingang vor allem das Auftreten: ruhig, klar, freundlich und konsequent.
Für die Personenkontrolle sollten Frauen und Männer im Team sein, damit Abtasten immer durch eine Kraft gleichen Geschlechts erfolgen kann. Bei internationalem Publikum helfen Fremdsprachen. Eine Kraft, die mit Gelassenheit erklärt, warum eine Glasflasche draußen bleiben muss, verhindert mehr Streit als jede Durchsage.
- Eine Ansprechperson pro Eingang, die Entscheidungen bei Grenzfällen trifft
- Klar abgesprochene Liste verbotener Gegenstände, für alle Kräfte gleich
- Funkkontakt zur Sicherheitsleitung und zum Sanitätsdienst
- Regel, wie mit abgegebenen oder eingezogenen Gegenständen umgegangen wird
- Ablösung und Pausen, damit die Aufmerksamkeit über Stunden erhalten bleibt
Jugendschutz und Altersprüfung
Bei Partys, Konzerten und Festen mit Alkoholausschank spielt das Alter eine wichtige Rolle. Das Jugendschutzgesetz regelt unter anderem, wie lange Kinder und Jugendliche ohne Begleitung an öffentlichen Tanzveranstaltungen teilnehmen dürfen und an wen welche alkoholischen Getränke abgegeben werden dürfen. Am Einlass wird deshalb oft das Alter geprüft und mit verschiedenfarbigen Bändchen gekennzeichnet.
Wichtig ist eine einheitliche Regel: Welche Ausweise werden akzeptiert, wie wird mit Erziehungsbeauftragten umgegangen, wann müssen Minderjährige gehen? Diese Vorgaben macht der Veranstalter, der Sicherheitsdienst setzt sie um. Mehr dazu im Ratgeber zum Jugendschutz bei Veranstaltungen.
Engpässe vermeiden: Planung von Spuren und Öffnungszeit
Lange Schlangen sind nicht nur ärgerlich, sondern ein Sicherheitsrisiko. Wenn kurz vor Programmbeginn alle gleichzeitig hineinwollen, steigt der Druck auf die Kontrollkräfte und die Kontrolle wird oberflächlich. Im schlimmsten Fall entsteht Gedränge vor dem Tor.
Planen Sie deshalb die Zahl der Kontrollspuren nach der erwarteten Ankunft der Besucher, nicht nach der Gesamtzahl. Öffnen Sie den Einlass früh genug und schaffen Sie im Inneren Anreize, früher zu kommen, etwa ein Vorprogramm. Eine einfache Faustregel aus der Praxis: Lieber eine Spur mehr bereithalten und bei geringem Andrang schließen als eine fehlende Spur nachträglich improvisieren.
- Separate Spuren für Besucher ohne Taschen beschleunigen den Einlass spürbar
- Eigene Zugänge für Personal, Presse, Künstler und Rollstuhlnutzer
- Wetterschutz an der Schlange bei langen Wartezeiten
- Absperrgitter so stellen, dass niemand gegen das Tor gedrückt wird
- Besucherinformation vorab: was mitgebracht werden darf und wann der Einlass öffnet
Abweisung und Konflikte am Eingang
Nicht jeder kommt herein. Abgewiesen werden Personen mit Hausverbot, ohne gültiges Ticket, mit verbotenen Gegenständen, die sie nicht abgeben wollen, oder in einem Zustand, der sie oder andere gefährdet. Die Abweisung erfolgt ruhig und mit kurzer Begründung, möglichst etwas abseits der Schlange, damit niemand vor Publikum das Gesicht verliert.
Diskriminierende Abweisungen etwa wegen Herkunft oder Hautfarbe sind unzulässig; das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt auch an der Tür. Gute Teams dokumentieren deshalb, warum jemand abgewiesen wurde. Kommt es zu Bedrohung oder Gewalt, zieht sich die Kraft zurück, holt Unterstützung und verständigt bei Bedarf die Polizei. Körperliches Eingreifen ist nur im Rahmen von Notwehr und Nothilfe zulässig.
Checkliste für Veranstalter
Mit diesen Punkten können Sie Ihren Einlass vorbereiten und mit dem Sicherheitsdienst abstimmen. Er gehört als fester Bestandteil zum Gesamtablauf, den der Ratgeber Veranstaltungsschutz planen beschreibt.
- Liste verbotener Gegenstände veröffentlicht und am Eingang ausgeschildert
- Hinweis auf Kontrollen in den Ticketbedingungen
- Zahl der Spuren und Öffnungszeit festgelegt
- Zählverfahren für die Besucherzahl bestimmt
- Regeln für Jugendschutz und Bändchenfarben abgestimmt
- Ansprechpartner des Veranstalters am Eingang erreichbar
- Ablage für abgegebene Gegenstände und Verfahren für die Rückgabe
Staffsec organisiert Einlasskontrollen bei Konzerten, Stadtfesten, Messen und Firmenveranstaltungen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin. Gern stimmen wir den Ablauf an Ihrem Eingang gemeinsam mit Ihnen ab.


