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Sicherheitsdienst an Schulen und Hochschulen:Aufgaben, Grenzen und gute Planung

Nach dem Lesen wissen Schulträger und Hochschulverwaltungen, für welche Aufgaben sich ein Sicherheitsdienst eignet, was pädagogisch und rechtlich bei der Schulleitung bleibt und wie ein Einsatz sauber vorbereitet wird.

Ratgeber · 6 Min. LesezeitVon Manuel Rutsch · Stand 6. Oktober 2026

Bildungseinrichtungen haben ein besonderes Sicherheitsprofil

Eine Schule ist tagsüber voller Menschen und nachts, am Wochenende und in den Ferien fast leer. Hochschulen sind offen zugänglich, haben teure Labore, Bibliotheken mit langen Öffnungszeiten und Veranstaltungen bis in den späten Abend. Die Risiken verteilen sich deshalb sehr ungleich über den Tag und das Jahr.

Typische Anlässe, bei denen Schulträger in Schleswig-Holstein, Hamburg oder Berlin einen Sicherheitsdienst anfragen, sind Vandalismus und Einbrüche außerhalb der Unterrichtszeit, Fremde auf dem Schulhof am Abend, große Veranstaltungen wie Abschlussfeiern und Tage der offenen Tür, Bauarbeiten im laufenden Betrieb sowie Prüfungszeiten an Hochschulen. Seltener, aber besonders sensibel, sind Lagen nach Drohungen oder Vorfällen, in denen für einige Zeit sichtbare Präsenz gewünscht wird.

Die Aufgaben richten sich nach der Einrichtung und dem Anlass. Bewährt haben sich vor allem diese Leistungen:

  • Schließ- und Kontrolldienst nach Schulschluss: Türen, Fenster und Notausgänge prüfen, Licht und Wasser kontrollieren, Alarmanlage scharf schalten
  • Revierkontrollen am Abend und am Wochenende, besonders in den Ferien
  • Alarmverfolgung bei Einbruch- oder Brandmeldungen, damit nicht der Hausmeister nachts allein hinfahren muss
  • Pforten- und Empfangsdienst an Hochschulen und großen Schulzentren, inklusive Besucherlenkung
  • Veranstaltungsschutz bei Abibällen, Schulfesten, Sportfesten und Konzerten in der Aula
  • Bewachung von Baustellen, wenn Gebäude im laufenden Betrieb saniert werden
  • Nachtkontrollen in Bibliotheken und Lernzentren mit verlängerten Öffnungszeiten

Was ausdrücklich nicht zum Auftrag gehört

Ein Sicherheitsdienst ersetzt weder Lehrkräfte noch Schulsozialarbeit. Aufsichtspflichten gegenüber Schülerinnen und Schülern, Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz und der Umgang mit Konflikten im Klassenverband bleiben bei der Schule. Das Hausrecht liegt bei der Schulleitung bzw. an Hochschulen bei der Hochschulleitung, und der Dienst handelt nur im Rahmen dessen, was ihm schriftlich übertragen wurde.

Auch Taschenkontrollen von Schülern oder Durchsuchungen von Spinden sind keine Aufgabe für eine externe Sicherheitskraft. Hier gelten enge rechtliche Grenzen, über die die Schule und ihre Aufsichtsbehörde entscheiden. Für Veranstaltungen mit Einlass gelten die allgemeinen Regeln, die im Ratgeber zur Taschenkontrolle erklärt sind.

Personal mit Fingerspitzengefühl

An Schulen arbeiten Einsatzkräfte im Umfeld von Kindern und Jugendlichen. Das stellt andere Anforderungen als die Bewachung eines Lagers. Ruhiges Auftreten, eine verständliche Sprache und die Fähigkeit, eine Situation zu beruhigen statt sie zu verschärfen, sind wichtiger als körperliche Präsenz. Viele Träger verlangen für Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis. Das sollte vorab im Auftrag festgelegt werden, damit der Dienstleister passende Kräfte auswählt.

Unabhängig davon gelten die gewerberechtlichen Voraussetzungen: Jede Einsatzkraft braucht mindestens eine Unterrichtung nach § 34a GewO und ist im Bewacherregister erfasst. Mehr zur Prüfung der Zuverlässigkeit steht im Ratgeber zu Führungszeugnis und Zuverlässigkeit.

Hochschulen: offene Häuser mit vielen Schlüsseln

Universitäten und Fachhochschulen haben andere Schwerpunkte als Schulen. Die Gebäude sind meist öffentlich zugänglich, es gibt Hunderte Räume mit unterschiedlichen Berechtigungen, und viele Institute arbeiten bis spät. Häufige Aufgaben sind deshalb die Pforte mit Schlüsselausgabe, Abend- und Nachtrundgänge, das Abschließen von Hörsaalgebäuden und die Kontrolle von Bereichen mit Gefahrstoffen oder wertvoller Technik.

Eine saubere Schlüsselverwaltung ist an Hochschulen oft der größte Hebel. Wenn unklar ist, wer welche Schlüssel besitzt, nützt auch der beste Rundgang wenig. Bei Prüfungen in großen Hallen kommen Einlass, Ausweiskontrolle und Ordnung im Saal hinzu, die Prüfungsaufsicht selbst bleibt aber Sache der Hochschule.

Notfallpläne und Zusammenarbeit mit der Schulleitung

Schulen haben in der Regel Notfallpläne für Brand, medizinische Notfälle und Bedrohungslagen, die mit Polizei und Schulaufsicht abgestimmt sind. Ein Sicherheitsdienst muss diese Pläne kennen und seine Rolle darin klar zugewiesen bekommen. Ohne diese Abstimmung entsteht im Ernstfall Unsicherheit darüber, wer was tut.

Bei Bedrohungslagen gilt: Gefahrenabwehr ist Aufgabe der Polizei. Der Sicherheitsdienst unterstützt bei der Information, beim Freihalten von Zufahrten, bei der Lenkung von Eltern und Besuchern und bei der Dokumentation. Für Räumungen helfen klare Abläufe, wie sie im Ratgeber zum Thema Evakuierung planen beschrieben sind.

  • Welche Räume und Gebäudeteile gehören zum Auftrag?
  • Wer ist bei der Schule erreichbar, auch in den Ferien?
  • Wie wird ein Alarm weitergegeben, und wer entscheidet über das Hinzuziehen der Polizei?
  • Wie werden Feststellungen gemeldet, und wer liest die Berichte?

Beispiel: ein Schulzentrum in den Sommerferien

Ein Schulzentrum mit Gymnasium, Gemeinschaftsschule und Sporthalle steht sechs Wochen leer. In den Vorjahren gab es in dieser Zeit eingeschlagene Scheiben, Graffiti an der Turnhalle und einen kleinen Brand in einem Müllcontainer. Zugleich lässt der Schulträger in einem Gebäudeteil die Fenster erneuern.

Die Lösung bestand aus mehreren Teilen: Die Baufirma sicherte ihre Fläche selbst ab, der Sicherheitsdienst fuhr das Gelände zu wechselnden Zeiten am Abend und in der Nacht an, prüfte Türen, Fenster und Container und war für die Alarmverfolgung zuständig. Container wurden mit Abstand zum Gebäude aufgestellt, die Außenbeleuchtung repariert. Entscheidend war, dass Hausmeister, Bauleitung und Sicherheitsdienst eine gemeinsame Kontaktliste hatten. Nach den Ferien wurden die Berichte ausgewertet, um die Kontrollzeiten für die Herbstferien anzupassen.

Vergabe, Planung und häufige Fehler

Schulen und Hochschulen sind meist öffentliche Auftraggeber. Je nach Auftragswert ist ein Vergabeverfahren nötig, und das Leistungsverzeichnis entscheidet darüber, ob am Ende ein passendes Angebot herauskommt. Je genauer Zeiten, Gebäude, Aufgaben und Qualifikationen beschrieben sind, desto besser lassen sich Angebote vergleichen. Hilfreich sind Hinweise im Ratgeber zur öffentlichen Ausschreibung und zum Leistungsverzeichnis.

Planen Sie die Ferienzeiten bewusst ein. Gerade in den Sommerferien stehen Gebäude wochenlang leer, oft laufen zugleich Bauarbeiten. Ein Rahmenvertrag, der Ferienkontrollen, Veranstaltungen und Alarmverfolgung bündelt, erspart wiederholte Einzelvergaben.

In der Praxis zeigen sich bei Schulen und Hochschulen immer wieder dieselben Schwachstellen:

  • Der Dienst soll Aufgaben übernehmen, die pädagogische Entscheidungen erfordern.
  • Das Hausrecht ist nicht schriftlich übertragen, und die Einsatzkräfte wissen nicht, wie weit sie gehen dürfen.
  • Notfallpläne der Schule und Abläufe des Dienstleisters sind nicht abgestimmt.
  • Die Alarmanlage löst regelmäßig grundlos aus, und niemand kümmert sich um die Ursache.
  • Für Abendveranstaltungen wird kurzfristig Personal angefragt, ohne vorherige Begehung.

Unterstützung für Schulträger und Hochschulen

Staffsec unterstützt öffentliche und private Träger mit Revier- und Alarmdiensten, Empfangsdiensten und Veranstaltungsschutz. Für eine erste Einschätzung erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet

Braucht jede Schule einen Sicherheitsdienst?+

Nein. Für viele Schulen reichen gute Schließroutinen, eine funktionierende Alarmanlage und eine geregelte Alarmverfolgung. Ein Dienst wird sinnvoll, wenn es wiederholt Vandalismus gibt, große Veranstaltungen anstehen oder Gebäude lange leer stehen.

Darf der Sicherheitsdienst Schüler kontrollieren?+

Kontrollen von Schülern im Schulalltag sind Sache der Schule und an enge Voraussetzungen gebunden. Ein externer Dienst sollte damit nicht beauftragt werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen gelten die allgemeinen Regeln für Einlasskontrollen.

Ist ein erweitertes Führungszeugnis Pflicht?+

Gewerberechtlich wird die Zuverlässigkeit über das Bewacherregister geprüft. Viele Schulträger verlangen bei regelmäßigem Kontakt zu Kindern zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis. Legen Sie das im Auftrag fest.

Wer fährt nachts zur Schule, wenn die Alarmanlage auslöst?+

Das sollte vertraglich geregelt sein. Häufig übernimmt ein Interventionsdienst die Alarmverfolgung, prüft das Gebäude von außen und innen und informiert bei Bedarf Polizei oder Feuerwehr sowie den Ansprechpartner der Schule.

Wie lange im Voraus sollten Abibälle und Schulfeste angefragt werden?+

Möglichst einige Wochen vorher, damit eine Begehung, die Abstimmung mit dem Veranstalter und gegebenenfalls ein Sicherheitskonzept möglich sind. Kurzfristige Anfragen lassen sich oft trotzdem besetzen, die Vorbereitung leidet aber.

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